Ab 1. Juli 2026 soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel gelten. Ende Mai hat der Nationalrat das Gesetz beschlossen. Diese äußerst kurze Umsetzungsfrist stellt die betroffenen Betriebe vor gewaltige und vielfach unlösbare Herausforderungen, insbesondere da nach wie vor in bestimmten Sonderfällen Zuordnungsprobleme bestehen, welcher Steuersatz anzuwenden ist.

Seitens der Bundesinnung führen wir seit Monaten zahlreiche Gespräche bis in die Ministerbüros, um Klarheit für unsere Betriebe zu schaffen. Es wurden von uns zahlreiche Anfragen, insbesondere zu den Zuordnungen der Produkte, gestellt. Dennoch gibt es immer noch viele offene Fragen und wenig klare Auskünfte.

Besondere Probleme bereitet auch die Umstellung der Kassen- und Warenwirtschaftssysteme, nicht alle bestehenden Systeme können Dezimalstellen verarbeiten. Etliche Betriebe müssen daher neue Kassen anschaffen. Aber auch dort, wo eine Anpassung bestehender Systeme grundsätzlich möglich ist, verursacht die Umstellung großen technischen Aufwand und finanzielle Belastungen.

Wir fordern für unsere Betriebe Rechts- und Planungssicherheit. Es darf nicht das steuerrechtliche Risiko auf sie abgeladen werden, wenn die Umstellung aufgrund von unbeeinflussbaren Umständen nicht rechtzeitig erfolgen kann. Für die technischen Anpassungen, eine korrekte steuerliche Einordnung sämtlicher betroffener Produkte sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein deutlich längerer Vorlauf als nur wenige Wochen nötig.

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