Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 sorgt im österreichischen Lebensmittelhandel und Lebensmittelgewerbe für massive Verunsicherung. Obwohl die Bundesregierung die Maßnahme als wichtigen Schritt gegen die Inflation präsentiert, fehlt bis heute ein konkreter Gesetzestext. Für Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und den Lebensmittelhandel bedeutet das fehlende Planungs- und Rechtssicherheit bei gleichzeitig hohem technischen und organisatorischen Aufwand.
Fehlende gesetzliche Grundlage bringt Betriebe unter Druck
Ab 1. Juli 2026 soll die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel auf 4,9 Prozent sinken. Welche Produkte tatsächlich unter die neue Regelung fallen, ist allerdings weiterhin unklar. Genau diese fehlende Definition sorgt nun in der Branche für zunehmende Kritik.
„Die Regierung sieht die Mehrwertsteuersenkung als eine ihrer zentralen Maßnahmen gegen die Inflation an. Wenn sie es ernst meint, muss sie aber auch eine klare gesetzliche Grundlage zur Umsetzung liefern“, erklärt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
Besonders problematisch sei die fehlende Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten. Gerade im Lebensmittelhandel und im Lebensmittelgewerbe seien die Sortimente breit gefächert. Viele Betriebe müssten nun selbst entscheiden, welche Produkte unter die neue Steuerregelung fallen. Das erhöhe das Risiko von Fehlzuordnungen und Rechtsunsicherheit.
Bäckereien und Konditoreien sehen enorme Herausforderungen
Auch das Lebensmittelgewerbe schlägt Alarm. „Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung in so kurzer Zeit nicht zu schaffen“, warnt Leo Jindrak. Die Betriebe benötigten rasch klare Regeln und praktikable Vorgaben, die auch gegenüber Kundinnen und Kunden nachvollziehbar erklärt werden können.
Von der Umstellung betroffen sind österreichweit rund 1.300 Bäckereien, 1.400 Konditoreien sowie bei einzelnen Grundnahrungsmitteln auch etwa 1.100 Fleischereien. Vor allem kleinere Familienbetriebe stehen dabei vor erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.
Technische Umstellung verursacht hohe Kosten
Zusätzlichen Druck erzeugt die technische Umsetzung der neuen Steuerregelung. Viele Kassensysteme und Warenwirtschaftsprogramme sind derzeit nicht auf einen außergewöhnlichen Steuersatz mit Kommastelle vorbereitet. Deshalb müssen Kassen, Waagen und Softwarelösungen umfassend angepasst werden.
Die Umstellungen erfolgen meist durch externe Dienstleister. Gerade kleinere Betriebe berichten bereits jetzt von begrenzten Kapazitäten bei Softwareanbietern und Technikfirmen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Programmierung und Systemanpassungen deutlich.
„Vor allem Klein- und Kleinstbetriebe stehen hier vor einem erheblichen Kostenaufwand“, betont Prauchner. Neben den technischen Änderungen brauche es auch Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anpassungen bei internen Abläufen.
Branche fordert realistische Fristen und Unterstützung
Das Bundesgremium Lebensmittelhandel und die Bundesinnung Lebensmittelgewerbe fordern daher dringend eine rasche gesetzliche Klarstellung sowie längere Vorlaufzeiten für die Umsetzung. Zusätzlich sprechen sich die Branchenvertreter für gezielte Förderungen aus, damit kleinere Unternehmen die Umstellung überhaupt bewältigen können.
Die Sorge in der Branche ist groß, dass eine kurzfristige und unklare Einführung der neuen Mehrwertsteuerregelung ausgerechnet jene Betriebe zusätzlich belastet, die bereits unter hohen Energie-, Personal- und Rohstoffkosten leiden. Besonders das handwerkliche Lebensmittelgewerbe sieht sich dadurch erneut mit erheblichem wirtschaftlichem Druck konfrontiert.
„Es braucht rasch Klarheit und realistische Fristen. Vor allem kleinere Betriebe benötigen eine gezielte Förderung, damit die Umstellung überhaupt bewältigt werden kann“, halten Prauchner und Jindrak abschließend fest.

