Ab 1. Juli 2026 sinkt in Österreich der Mehrwertsteuersatz für einige Grundnahrungsmittel auf 4,9 Prozent. Darunter fallen etwa Milch, Milcherzeugnisse und Eier, Gemüse, Obst, Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren. Für die Konsumenten soll die Mehrwertsteuersenkung eine Entlastung bringen, für die Betriebe bringt sie jedenfalls zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der Zeit und natürlich Kosten verschlingt.

Der neue Steuersatz muss bis spätestens 1. Juli 2026 in der Registrierkasse implementiert sein. Es gilt, das Warenwirtschaftssystem und die Buchhaltung anzupassen.

Die eindeutige Abgrenzung der begünstigten Lebensmittel ist nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden. Derzeit wird die vom Finanzministerium veröffentlichte Liste gemeinsam mit den Interessenvertretungen überarbeitet, um offene Fragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen.

Die einzelnen Produkte der jeweiligen Produktgruppe werden mithilfe der „Kombinierten Nomenklatur (KN)“, ein europaweit geltendes System zur Wareneinordnung, festgelegt. Laugenstangen beispielsweise unterliegen theoretisch dem reduzierten Steuersatz, allerdings nur, wenn das Gebäck entsprechend den Vorgaben der zugrunde liegenden KN-Position maximal fünf Prozent Fett bezogen auf die Trockenmasse hat. Wir haben die Rezepturen bei den Laugenstangen und bei einigen weiteren Backwaren durchgerechnet und sind dabei auf weit höhere Fettanteile gekommen. Es besteht also noch viel Klärungsbedarf. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, einheitliche, praktikable Lösungen zu erreichen, um den Betrieben so rasch als möglich zumindest Rechtssicherheit zu geben.

Bei manchen Produkten, die im Grenzbereich liegen, wird es aber letztlich eine Frage der individuellen Rezeptur sein.

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