Seit 12. August 2026 gelten wesentliche Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung. Bäckereien und Konditoreien, die verpackte Waren direkt an Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, müssen deshalb zusätzliche Registrierungs-, Melde- und Vertretungspflichten beachten.

Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig will diese Belastung auf europäischer Ebene verringern. Hersteller mit sehr geringen Verpackungsmengen sollen von Berichtspflichten ausgenommen werden. Die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem Zielland soll für EU-Unternehmen mit Kleinstmengen ausgesetzt und langfristig durch eine zentrale europäische Registrierung ersetzt werden.

„Wenn bereits kleinste Verpackungsmengen hohe Kosten und zusätzliche Bürokratie verursachen, läuft etwas falsch“, erklärte Totschnig in einer Aussendung anlässlich des EU-Umweltrats am 12. Oktober in Luxemburg. Österreichs Initiative wird im Rat von Tschechien und Estland unterstützt.

Gleichzeitig fordert der Minister mehr kostenlose Zertifikate im europäischen Emissionshandel. Für die Dekarbonisierung der Industrie brauche es „Investitionsanreize, die unbürokratisch und rasch funktionieren“, sagte Totschnig beim Umweltministerrat in Luxemburg. Ob mehr Gratiszertifikate dieses Ziel tatsächlich erreichen, ist allerdings eine andere Frage.

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Die EU-Verpackungsverordnung für Bäckereien verursacht hohe Fixkosten

Die EU-Verpackungsverordnung für Bäckereien betrifft Brotbeutel, Folien, Gebäckschalen und Tortenkartons ebenso wie Versand- und Transportverpackungen. Hinzu kommen Säcke und Gebinde für Rohstoffe sowie Behältnisse für den Außer-Haus-Verkauf.

Die PPWR verfolgt wichtige ökologische Ziele. Verpackungsabfälle sollen sinken, Materialien besser recycelt und mehr Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Ab 2028 ist eine einheitliche Kennzeichnung vorgesehen. Von 2030 an greifen unter anderem strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu unnötigem Leerraum und zu bestimmten Einwegverpackungen.

Problematisch ist weniger das Ziel als der Weg dorthin. Wer Backwaren über einen eigenen Onlineshop in mehrere Mitgliedstaaten liefert, muss die Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland beachten. Schon geringe Versandmengen können nationale Registrierungen, Mengenmeldungen und die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich machen.

In einem großen Unternehmen erledigen spezialisierte Abteilungen diese Aufgaben. In einer handwerklichen Bäckerei oder Konditorei liegen sie meist zusätzlich bei der Geschäftsführung. Der fixe Aufwand entsteht, bevor feststeht, ob sich der betreffende Auslandsmarkt wirtschaftlich überhaupt entwickelt.

Eine zentrale Registrierung würde die Umweltziele nicht schwächen

Die Forderung nach einem europäischen One-Stop-Shop stellt die Herstellerverantwortung nicht infrage. Betriebe müssten weiterhin melden, welche Verpackungsmengen sie auf den Markt bringen, und sich an Sammlung und Verwertung beteiligen. Die Daten würden aber nur einmal in einem einheitlichen Format erfasst.

Auch Bagatellgrenzen oder Pauschalen für sehr geringe Mengen wären mit den Umweltzielen vereinbar. Sie könnten verhindern, dass die Verwaltungskosten höher ausfallen als die in Verkehr gebrachten Verpackungen. Große Onlineplattformen ließen sich zugleich stärker in die Kontrolle einbinden, etwa durch die automatisierte Prüfung von Registrierungsnummern.

Die Europäische Kommission erwartet von der PPWR langfristig nicht nur weniger Abfall, sondern auch geringere Befolgungskosten im Binnenmarkt. Dafür müssen die nationalen Register und Meldeverfahren tatsächlich zusammengeführt werden. Eine europäische Verordnung, die in der Praxis neue nationale Eintrittshürden schafft, verfehlt dieses Versprechen.

Produktschutz und Abfallvermeidung gehören zusammen

Auch in der Backbranche lässt sich die ökologische Qualität einer Verpackung nicht allein an ihrem Gewicht beurteilen. Brot, Feingebäck, Dauerbackwaren und Patisserie stellen unterschiedliche Anforderungen an Feuchtigkeits-, Aroma-, Fett- und Transportschutz. Eine ungeeignete Verpackung kann zu Qualitätsverlusten, Bruch oder vorzeitiger Entsorgung führen.

Das ist kein Argument gegen Materialeinsparung. Es spricht für Lösungen, die den gesamten Produktweg berücksichtigen. Recyclingfähige Materialien, kleinere Verpackungen und weniger Leerraum sind sinnvoll, wenn Frische, Hygiene und Produktschutz erhalten bleiben. Bei Mehrwegsystemen müssen zusätzlich Rücktransport, Reinigung und der tatsächliche Nutzungszyklus berücksichtigt werden.

Kleine Betriebe brauchen dafür keine immer neuen Formulare, sondern verlässliche Informationen ihrer Lieferanten. Standardisierte Datenblätter zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil könnten einen großen Teil der Nachweisführung vereinfachen.

Gratiszertifikate erreichen Bäckereien meist nur indirekt

Anders als bei der Verpackungsverordnung profitieren kleine Bäckereien von zusätzlichen Gratiszertifikaten kaum unmittelbar. Der klassische EU-Emissionshandel erfasst Verbrennungsanlagen grundsätzlich erst ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt. Große industrielle Backwarenstandorte können diese Schwelle erreichen, gewerbliche Bäckereien und Konditoreien in der Regel nicht.

Indirekt wirkt das System dennoch. CO₂-Kosten beeinflussen Strom, Gas, Transporte und energieintensive Vorleistungen wie Papier, Glas, Metall oder Kunststoff. Werden diese Kosten entlang der Lieferkette weitergegeben, steigen auch die Ausgaben kleinerer Backbetriebe.

Gratiszertifikate sollen verhindern, dass energieintensive Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards abwandert. Totschnig fordert deshalb einen langsameren Abbau ab 2028 und eine längere Übergangsphase. „Klimaschutz und ein starker Industriestandort müssen gemeinsam gedacht werden“, erklärte er in einer Mitteilung seines Ministeriums.

Mehr Gratiszertifikate können den Klimaanreiz abschwächen

Der Schutz vor Carbon Leakage ist berechtigt. Eine umfangreiche kostenlose Zuteilung hat jedoch eine klimapolitische Nebenwirkung: Sie verringert den unmittelbaren Kostendruck, emissionsarme Verfahren einzusetzen. Der Anreiz verschwindet nicht vollständig, fällt aber schwächer aus.

Die EU-Kommission räumt in ihrer Folgenabschätzung ein, dass in der ersten Hälfte der laufenden ETS-Phase rund 80 bis 90 Prozent der verifizierten Industrieemissionen durch kostenlose Zertifikate abgedeckt waren. In Sektoren, die stärker von Gratiszuteilungen zur Versteigerung wechselten, zeigte der CO₂-Preis eine deutlichere Wirkung auf Effizienz und Emissionsminderung.

Auch der Europäische Rechnungshof verlangte eine gezieltere kostenlose Zuteilung. Eine verlängerte Schonfrist ohne verbindliche Investitionsschritte kann dazu führen, dass fossile Technik länger betrieben wird. Zeit für die Transformation ist nur dann klimapolitisch wertvoll, wenn tatsächlich transformiert wird.

Für kleinere Bäckereien kommt ein Verteilungsproblem hinzu. Sie erhalten selbst keine Gratiszertifikate, müssen ihre neuen Öfen, Speicher, Photovoltaikanlagen oder Netzverstärkungen aber aus vergleichsweise kleinen Investitionsbudgets finanzieren. Eine milliardenschwere Entlastung der Großindustrie ist daher noch keine Klimapolitik für das Lebensmittelhandwerk.

Österreichische Bäckereien zeigen, was technisch möglich ist

Wie ein konkreter Umbau aussehen kann, zeigt die Bäckerei Rathmayr in St. Agatha. Bäckermeister Matthias Rathmayr ersetzte einen alten Ölofen durch einen Elektrobackofen und verband diesen mit Photovoltaik, Speicher und intelligenter Steuerung. Nach den im ÖBKZ-Porträt veröffentlichten Berechnungen soll das Energiekonzept jährlich rund 84 Tonnen CO₂ vermeiden.

Auch die Bäckerei Winkler in Mauthausen nutzt Photovoltaik, Batteriespeicher und Wärmerückgewinnung. Die Abwärme aus Öfen und Kühlanlagen liefert Warmwasser für Reinigung und Heizung. Solche Projekte zeigen, dass Klimaschutz und betriebliche Wirtschaftlichkeit zusammenfinden können. Sie zeigen aber ebenso, wie umfassend der Umbau geplant werden muss.

Moderne Kältetechnik ist ebenfalls Teil dieser Rechnung. Sie beeinflusst Teigführung, Produktionszeiten und Produktqualität, kann über Wärmerückgewinnung aber zugleich Energie für andere Prozesse bereitstellen. Welche Lösung passt, hängt von Sortiment, Betriebsgröße, Filialstruktur und Produktionsrhythmus ab, wie die ÖBKZ in ihrem Beitrag über energieeffiziente Kältetechnik für Bäckereien zeigt.

Andere Länder bezahlen nach vermiedener Tonne CO₂

Deutschland sichert große industrielle Transformationsprojekte über Klimaschutzverträge ab. Sie gleichen bis zu 15 Jahre lang die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren aus. Die Zahlung erfolgt erst, nachdem die vereinbarte jährliche Treibhausgasminderung erreicht wurde. Ändern sich Energie- oder CO₂-Preise, passt sich die Förderung an.

Die Niederlande reihen Projekte im Förderprogramm SDE++ nach dem benötigten Zuschuss je vermiedener Tonne CO₂. Für die Ausschreibungsrunde 2026 stehen acht Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden unter anderem Wärmepumpen, elektrische Kessel, erneuerbare Wärme und thermische Speicher.

Beide Systeme richten sich in ihrer heutigen Form überwiegend an größere Vorhaben. Ihr Prinzip ist dennoch interessant: Der Staat übernimmt einen Teil des Investitionsrisikos, bezahlt aber für eine nachweisbare Emissionsminderung und nicht bloß für den Weiterbetrieb einer bestehenden Anlage.

Die EU öffnet eine Milliardenauktion für Prozesswärme

Im Dezember 2026 startet die nächste EU-Auktion für klimafreundliche Prozesswärme. Das Budget von einer Milliarde Euro stammt aus den Erlösen des Emissionshandels. Förderfähig sind Wärmepumpen, elektrische Kessel, thermische Speicher sowie direkte erneuerbare Wärme aus Solar- und Geothermie.

Die Ausschreibung ist laut Kommission für Projekte aller Größen und ausdrücklich auch für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie geöffnet. Die erfolgreichen Projekte erhalten für höchstens fünf Jahre eine feste Prämie je vermiedener Tonne CO₂. Damit wird der Wert der Emissionszertifikate unmittelbar für den Umbau industrieller Wärmeprozesse eingesetzt.

Ob auch kleinere österreichische Bäckereien realistisch teilnehmen können, wird von den konkreten Projekt- und Nachweisanforderungen abhängen. Für das Gewerbe braucht es ergänzend standardisierte Fördermodule, die ohne umfangreiche Einzelgutachten auskommen – etwa für Ofentausch, Wärmerückgewinnung, Speicher, Photovoltaik und notwendige Netzverstärkungen.

Weniger Verwaltung und mehr Klimawirkung lassen sich verbinden

Bei der EU-Verpackungsverordnung ist die Richtung klar: Eine zentrale Registrierung, einheitliche Datenformate und Bagatellgrenzen können kleine Betriebe entlasten, ohne die Ziele der Kreislaufwirtschaft zurückzunehmen.

Beim Emissionshandel genügt eine Verlängerung der Gratiszertifikate dagegen nicht. Sie kann Abwanderungsrisiken begrenzen und Investitionszeit verschaffen, muss aber an überprüfbare Transformationsschritte gebunden werden. Sonst trägt die Allgemeinheit die Entlastung, ohne dass die Emissionen ausreichend sinken.

Österreichs Bäckereien und Konditoreien benötigen beides: Regeln, die auch ein kleiner Betrieb bewältigen kann, und eine Klimapolitik, die Investitionen in saubere Wärme tatsächlich finanzierbar macht. Weniger Formulare sind sinnvoll. Weniger Klimaschutz wäre es nicht.