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EU-Ukraine-Handelsabkommen: Schutz für heimische Qualitätsproduktion fixiert

Ein neues EU-Handelsabkommen mit der Ukraine soll fairen Wettbewerb sichern. Österreichs Agrarbranche begrüßt die Verpflichtung auf EU-Standards – zum Schutz heimischer Qualität.

Strengere Regeln für ukrainische Importe: Neues Abkommen schützt heimische Betriebe

Die Europäische Union und die Ukraine haben sich auf ein neues Handelsabkommen im Agrarsektor geeinigt. Nach Protesten aus der Landwirtschaft sieht die Einigung nun vor, dass die Ukraine ihre Produktions-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards schrittweise an das hohe Niveau der EU anpasst. Ein entscheidender Erfolg für die europäische und insbesondere österreichische Qualitätslandwirtschaft.

Gleiche Standards für fairen Wettbewerb

Der Bauernbund hatte sich – mit Unterstützung des EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber – intensiv für die Einführung verbindlicher Regeln eingesetzt. Ziel war es, faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Die bisherige Zollfreiheit für ukrainische Agrarprodukte hatte heimische Produzentinnen und Produzenten unter starken Preisdruck gesetzt.

Künftig gelten EU-konforme Standards für ukrainische Exportwaren – insbesondere bei Pflanzenschutzmitteln, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit. Diese Maßnahmen sollen nicht nur Konsumentenschutz gewährleisten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich sichern.

Bernhuber: Einigung auf hohe Importstandards. © EU
Bernhuber: Einigung auf hohe Importstandards. © EU

Bernhuber: Modell für zukünftige Abkommen

Für Alexander Bernhuber ist das Abkommen richtungsweisend: „Die Ukraine verpflichtet sich zu einem klaren Qualitätskurs – das ist ein wichtiger Schritt für fairen Handel. Dieses Modell muss künftig auch für andere Drittstaaten gelten.“

Laut Bernhuber werde damit erstmals der Schutz europäischer Konsument:innen und Landwirt:innen mit der Solidarität gegenüber der Ukraine erfolgreich verbunden.

Was sich konkret ändert – Einfuhrmengen und Zölle im Überblick

Die Übergangsregelung, die seit Juni in Kraft ist, wird durch ein neues System mit klaren Obergrenzen ersetzt. Zwar steigen diese im Vergleich zur jüngsten Übergangsphase leicht, bleiben aber unter den Importmengen der vergangenen Jahre. Für einige Produkte wie Milchpulver, Pilze und Traubensaft werden die Zölle komplett gestrichen.

Produktgruppe Neue Regelung im Abkommen

Produktgruppe Neue Regelung im Abkommen
Weizen Zollfrei, mit Obergrenze unterhalb der Vorjahre
Mais Zollfrei, mit Obergrenze unterhalb der Vorjahre
Honig Zollfrei, mit mengenmäßiger Begrenzung
Geflügel Zollfrei, mengenmäßig limitiert
Eier Zollfrei, mit Obergrenze
Zucker Zollfrei, aber stark begrenzt
Hafer Zollfrei, mit klarer Mengenobergrenze
Milchpulver Keine Zölle mehr
Pilze Keine Zölle mehr
Traubensaft Keine Zölle mehr

Die konkrete Umsetzung und Kontrolle der vereinbarten Standards soll in den kommenden Monaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission erfolgen. Das Abkommen benötigt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedsstaaten.

Relevanz für Österreichs BäckerInnen, KonditorInnen & Lebensmittelhandwerk

Die Vereinbarung betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch viele weitere Branchen in Österreich. Günstige Importware unter niedrigeren Standards hatte zuletzt auch das Bäcker- und Konditorenhandwerk unter Druck gesetzt – etwa durch den Import von günstigem Honig, Zucker und Getreide.

Mit den nun beschlossenen Standards steigt die Chance, dass Qualität wieder Vorrang vor Dumpingpreisen erhält. Für das heimische Lebensmittelhandwerk, das auf Rückverfolgbarkeit, Tierwohl und hochwertige Rohstoffe setzt, ist das ein klares Signal in Richtung faire Marktbedingungen.

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