Mehrwertsteuersenkung im internationalen Vergleich
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Österreich hat die Mehrwertsteuer auf Brot und ausgewählte Grundnahrungsmittel gesenkt. Erste Untersuchungen bestätigen, dass die Entlastung an der Supermarktkassa ankommt. Doch wie viel sparen Haushalte tatsächlich? Und welche Folgen haben staatliche Eingriffe in Lebensmittelpreise für handwerkliche Bäckereien, Konditoreien und regionale Produzenten? Ein internationaler Vergleich zeigt unterschiedliche Wege zwischen Steuersenkungen, Preisvereinbarungen und gezielter Unterstützung.
Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein Umsatzsteuersatz von 4,9 statt zehn Prozent. Brot und Weizenmehl gehören ebenso dazu wie Milch, Butter, frische Hühnereier, bestimmte Obst- und Gemüsearten, Reis und ungefüllte Teigwaren. Zahlreiche andere Backwaren, Feingebäck und Konditoreiprodukte profitieren dagegen nicht von der Senkung.
Für das österreichische Bäcker- und Konditorenhandwerk ist die Maßnahme deshalb aus zwei Perspektiven relevant: Kundinnen und Kunden zahlen bei bestimmten Produkten weniger, während die Betriebe zusätzliche steuerliche Abgrenzungen bewältigen müssen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob niedrigere Endverbraucherpreise langfristig tatsächlich den Lebensmittelkonsum stärken oder vor allem kurzfristig die Haushaltsbudgets entlasten.
Die Ökonomin Isabella Weber verwies kürzlich in einem Interview mit dem STANDARD auf Mexiko. Dort vereinbaren Regierung, Produzenten und große Handelsunternehmen einen Höchstpreis für einen Grundbedarfskorb. Andere Länder setzen auf Einkaufsguthaben, kostenlose Mahlzeiten oder gesetzliche Preisdeckel. Gerade für Österreich lohnt der Vergleich, denn jeder dieser Ansätze hat andere Konsequenzen für Konsumenten, Handelsunternehmen und Lebensmittelproduzenten.
Steuersenkung kommt bei den Konsumenten an
Die ersten Untersuchungen zur österreichischen Mehrwertsteuersenkung liefern einen wichtigen Befund. Die Oesterreichische Nationalbank stellte unmittelbar nach der Einführung Preissenkungen fest, die einer vollständigen Weitergabe der Steuerentlastung nahekommen. Auch ein Preismonitor der Arbeiterkammer bestätigte im Juli die Weitergabe bei den untersuchten Produkten und Handelsketten.
Damit hat sich die Befürchtung, der Lebensmittelhandel könnte die Steuerersparnis generell für sich behalten, zunächst nicht bestätigt. Ob die niedrigeren Preise dauerhaft bestehen bleiben, lässt sich allerdings erst über einen längeren Zeitraum beurteilen.
Wie überschaubar die Entlastung dennoch ausfällt, zeigen Berechnungen des Budgetdienstes des Parlaments. Bei vollständiger Weitergabe beträgt die durchschnittliche Ersparnis rund 73 Euro pro Haushalt und Jahr. Für Haushalte im untersten Einkommenszehntel werden 57 Euro errechnet, im obersten Einkommenszehntel sind es 87 Euro. Gemessen am verfügbaren Einkommen profitieren Haushalte mit geringem Einkommen stärker, während Haushalte mit höheren Ausgaben für Lebensmittel absolut mehr Euro sparen.
Die Regierung hatte vor dem Beschluss eine Entlastung von rund 100 Euro jährlich in Aussicht gestellt. Eine abschließende Abrechnung der tatsächlich erzielten Haushaltsersparnis liegt für das zweite Halbjahr 2026 noch nicht vor.
Warum der Effekt auf die Inflation gering bleibt
Die begünstigten Lebensmittel machen laut Budgetdienst lediglich rund drei Prozent des gesamten Verbraucherpreisindex aus. Selbst bei vollständiger Weitergabe der Steuerersparnis ergibt sich daraus eine rechnerische Dämpfung der Inflationsrate um etwa 0,15 Prozentpunkte für zwölf Monate.
Die Steuersenkung ist zwar unbefristet, ihr unmittelbarer Effekt auf die jährliche Inflationsrate aber zeitlich begrenzt. Sobald sowohl der aktuelle als auch der Vergleichszeitraum die niedrigeren Steuersätze enthalten, verschwindet dieser einmalige statistische Effekt aus dem Jahresvergleich.
Für den Staat bedeutet die Maßnahme laut Gesetzesfolgenabschätzung Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Euro jährlich. Der Budgetdienst errechnet ein etwas geringeres Volumen.
Die wirtschaftspolitische Abwägung ist damit keineswegs einfach: Eine breit wirksame Preissenkung erreicht viele Menschen, ihre individuelle Entlastung bleibt bei einer engen Produktliste allerdings begrenzt.
Bäckereien zwischen Entlastung und Steueraufwand
Für handwerkliche Bäckereien und Konditoreien kommt eine weitere Dimension hinzu. Entscheidend für den reduzierten Steuersatz ist die genaue steuerrechtliche Einordnung eines Produkts. Dass ein Erzeugnis zum täglichen Lebensmittelbedarf gehört oder in einer Bäckerei verkauft wird, genügt für die Begünstigung nicht.
Während Brot und bestimmte Grundzutaten erfasst sind, gelten für zahlreiche andere Produkte weiterhin die bisherigen steuerlichen Bestimmungen. Betriebe mit einem umfangreichen Sortiment müssen deshalb auf korrekte Zuordnungen in Warenwirtschaft, Preisauszeichnung und Kassensystemen achten.
Bereits nach Inkrafttreten der Regelung berichtete die Österreichische Bäcker & Konditor Zeitung über steuerliche Grenzfälle und die zusätzlichen Anforderungen an die Betriebe.
Für kleinere Unternehmen wiegt dieser Verwaltungsaufwand besonders schwer. Eine Maßnahme, die Endverbraucherpreise senken soll, verursacht gleichzeitig betriebliche Kosten, die bei der Bewertung ihrer Gesamtwirkung berücksichtigt werden müssen.
Mexiko setzt auf einen günstigen Warenkorb
Mexiko verfolgt mit dem Programm „Paquete Contra la Inflación y la Carestía“, kurz PACIC, einen grundsätzlich anderen Ansatz. Anstelle einer allgemeinen Steuersenkung vereinbart die Regierung mit Produzenten und großen Handelsunternehmen eine Preisgrenze für einen definierten Grundbedarfskorb.
Dieser umfasst insgesamt 24 Positionen, darunter 22 Lebensmittel sowie Seife und Toilettenpapier. Die derzeit vereinbarte Preisobergrenze beträgt 910 mexikanische Pesos für den gesamten Korb, der als Wochenbedarf einer vierköpfigen Familie definiert ist.
Entscheidend ist dabei der Gesamtpreis. Die einzelnen Produkte müssen nicht dauerhaft denselben Preis behalten, solange die vereinbarte Zusammenstellung im teilnehmenden Handel innerhalb der festgelegten Grenze bleibt.
Das 2026 erneuerte Abkommen berücksichtigt auch Fragen der Produktion und des Vertriebs. Frühere Vereinbarungen sahen beispielsweise Erleichterungen bei Logistikkosten vor, darunter eingefrorene Bahntransporttarife für Getreide und Düngemittel.
Für die Lebensmittelwirtschaft ist gerade dieser breitere Ansatz interessant. Werden ausschließlich die Verkaufspreise begrenzt, während Energie, Rohstoffe, Personal und Transport teurer werden, geraten die Margen der Produzenten unter Druck. Berücksichtigt ein Modell hingegen auch Kosten entlang der Lieferkette, verteilt sich die Verantwortung auf mehrere Beteiligte.
Mehr als 90 Prozent halten die Preisgrenze ein
Die mexikanische Verbraucherschutzbehörde Profeco kontrolliert regelmäßig die Preise und veröffentlicht Vergleiche zwischen teilnehmenden Geschäften. Laut einem Bericht vom 12. Oktober 2026 hielten mehr als 90 Prozent der beobachteten Supermärkte die vereinbarte Preisobergrenze ein.
Bereits im August hatte die Behörde berichtet, dass der durchschnittlich erhobene Preis des Warenkorbs von 886,45 Pesos im November 2024 auf 834,76 Pesos im Juli 2026 zurückgegangen war.
Diese Zahlen dokumentieren die tatsächlich beobachteten Preise. Sie beweisen allerdings noch nicht, wie teuer dieselben Produkte ohne die Vereinbarung gewesen wären.
Auch die Einbindung kleiner Geschäfte bleibt problematisch. Der mexikanische Verband kleiner Nahversorger ANPEC kritisiert, dass vor allem große Supermarktketten am Programm teilnehmen können. Kundinnen und Kunden kleiner Lebensmittelgeschäfte oder traditioneller Märkte profitieren daher möglicherweise weniger.
Für Österreich liegt hier eine wesentliche Frage: Ein vergleichbarer Grundbedarfskorb müsste nicht nur den großen Lebensmittelhandel berücksichtigen, sondern auch Bäckereien, Fleischereien, regionale Nahversorger und andere unabhängige Betriebe. Eine gemeinsame Preisvereinbarung konkurrierender Handelsunternehmen wäre zudem kartellrechtlich sorgfältig zu prüfen.
Italien unterstützt Familien mit 500 Euro
Italien greift nicht unmittelbar in die Regalpreise ein, sondern unterstützt ausgewählte Haushalte beim Lebensmitteleinkauf. Mit der Einkaufskarte „Dedicata a te“ sollen berechtigte Familien 2026 und 2027 jeweils 500 Euro für Grundnahrungsmittel erhalten.
Die Auswahl erfolgt anhand eines staatlichen Bedürftigkeitsindikators und weiterer Kriterien. Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Nach den Plänen des italienischen Landwirtschaftsministeriums sollen rund 1,18 Millionen Familien die erste Gutschrift ab 4. November 2026 erhalten. Mit Stand Ende Oktober handelt es sich damit noch um eine angekündigte Auszahlung.
Im Vergleich zur österreichischen Steuersenkung fällt die individuelle Unterstützung deutlich höher aus. Während die österreichische Maßnahme durchschnittlich 73 Euro jährlich pro Haushalt bringt, erhalten begünstigte italienische Familien ein zweckgebundenes Einkaufsguthaben von 500 Euro.
Allerdings profitieren nicht alle Haushalte. Die italienische Unterstützung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und senkt das allgemeine Preisniveau nicht.
Für Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe ist zudem entscheidend, in welchen Verkaufsstellen die Einkaufsguthaben eingelöst werden können. Werden kleinere Anbieter nicht ausreichend eingebunden, kann staatlich finanzierte Kaufkraft verstärkt zum großflächigen Lebensmittelhandel fließen.
Finnland finanziert das Schulessen
Eine dritte Möglichkeit besteht darin, nicht den Einkauf selbst zu verbilligen, sondern bestimmte Leistungen öffentlich bereitzustellen. Finnland setzt seit Jahrzehnten auf kostenlose Schulmahlzeiten.
Kinder und Jugendliche in der Vorschule sowie in der Primar- und Sekundarbildung haben Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit an Schultagen. Nach Angaben der finnischen Bildungsbehörde sind knapp 850.000 Schülerinnen, Schüler und Studierende anspruchsberechtigt.
Der Vorteil für Familien ist unmittelbar: Eine Mahlzeit muss an Schultagen weder selbst zubereitet noch aus dem Haushaltsbudget finanziert werden. Die Leistung ist nicht an das Einkommen der Eltern oder ihren bevorzugten Einkaufsort gebunden.
Für die Lebensmittelbranche eröffnet die öffentliche Verpflegung zugleich Absatzmöglichkeiten. Bäckereien könnten beispielsweise über entsprechende Beschaffungsmodelle Brot und Backwaren für Schulen liefern.
Ob regionale Handwerksbetriebe tatsächlich zum Zug kommen, hängt jedoch von den jeweiligen Ausschreibungen, Lieferanforderungen und Vergabekriterien ab. Öffentliche Finanzierung bedeutet nicht automatisch regionale Beschaffung.
Ungarn zeigt die Risiken starrer Preisdeckel
Dass staatliche Preisvorgaben auch unerwünschte Folgen haben können, illustriert Ungarn. Dort wurden ab 2022 die Verkaufspreise mehrerer Grundnahrungsmittel gesetzlich begrenzt.
Die OECD stellte fest, dass die Maßnahmen einkommensschwache Haushalte teilweise entlasteten, die allgemeine Lebensmittelteuerung jedoch nicht eindämmen konnten. Höhere Preise bei anderen Produkten konnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
Hinzu kamen weitere Belastungen wie Dürre und stark gestiegene landwirtschaftliche Produktionskosten. Die ungarische Entwicklung lässt sich deshalb nicht allein auf die staatlichen Preisdeckel zurückführen.
Für das Lebensmittelhandwerk bleibt dennoch eine wichtige wirtschaftliche Erkenntnis: Werden einzelne Verkaufspreise fixiert, ohne die tatsächlichen Produktionskosten zu berücksichtigen, kann dies die Kalkulation der Betriebe erheblich erschweren. Gerade Bäckereien sind von schwankenden Rohstoff-, Energie- und Personalkosten betroffen.
Österreichs Lebensmittelhandel bleibt hoch konzentriert
Neben Steuerentlastungen und direkten Preisvorgaben spielt auch der Wettbewerb eine wesentliche Rolle. Laut einer Branchenuntersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde entfielen 2023 rund 91 Prozent des österreichischen Lebensmitteleinzelhandels auf die vier größten Handelsgruppen.
Aus dieser hohen Konzentration allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass der Handel die damaligen Lebensmittelpreissteigerungen verursacht hätte. Die Bundeswettbewerbsbehörde konnte einen solchen Zusammenhang nicht feststellen. Auch die Handelsspannen stiegen im untersuchten Zeitraum nicht systematisch.
Die Behörde verweist jedoch auf hohe Markteintrittsbarrieren und die starke Verhandlungsmacht großer Handelsunternehmen gegenüber ihren Lieferanten.
Für kleinere Lebensmittelproduzenten, darunter handwerkliche Bäckereien, ist diese Marktstruktur von besonderem Interesse. Sie beeinflusst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Produkte angeboten, Lieferverträge verhandelt und Preise gegenüber großen Abnehmern durchgesetzt werden können.
Mehr Markttransparenz, wirksame Wettbewerbsaufsicht und Regeln gegen unfaire Geschäftspraktiken verfolgen deshalb ein anderes Ziel als eine kurzfristige Steuersenkung. Sie sollen faire Marktbedingungen entlang der gesamten Lebensmittelkette unterstützen.
Was Österreich daraus lernen kann
Die internationalen Beispiele verdeutlichen, wie unterschiedlich staatliche Maßnahmen auf Lebensmittelpreise und Kaufkraft wirken können.
Österreichs Mehrwertsteuersenkung hat den Vorteil, dass sie unmittelbar bei begünstigten Produkten ansetzt und grundsätzlich alle Käuferinnen und Käufer erreicht. Die durchschnittliche jährliche Entlastung bleibt mit rund 73 Euro allerdings gering. Gleichzeitig müssen Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe zusätzliche steuerliche Abgrenzungen umsetzen.
Mexikos Warenkorb schafft einen nachvollziehbaren Referenzpreis für den täglichen Einkauf, wirft aber Fragen nach der Beteiligung kleiner Betriebe und den wirtschaftlichen Folgen für Produzenten auf. Italiens Einkaufskarte unterstützt ausgewählte Familien mit einem deutlich höheren Betrag, während Finnland über kostenlose Schulmahlzeiten einen konkreten Teil des Lebensmittelbedarfs öffentlich finanziert.
Für Österreich könnte eine Kombination verschiedener Instrumente zielführender sein als die ausschließliche Konzentration auf einzelne Steuer- oder Preismaßnahmen. Dazu gehören gezielte Unterstützung für besonders belastete Haushalte, transparente Lebensmittelpreise und faire Wettbewerbsbedingungen für die gesamte Wertschöpfungskette.
Brotpreise brauchen faire Rahmenbedingungen
Gerade für das österreichische Bäcker- und Konditorenhandwerk ist die Frage entscheidend, wer eine politisch gewünschte Preisentlastung letztlich finanziert. Niedrige Verbraucherpreise dürfen nicht automatisch bedeuten, dass Produzenten höhere Kosten selbst tragen oder ihre Margen dauerhaft reduzieren müssen.
Ein österreichischer Grundbedarfskorb müsste außerdem die tatsächlichen Einkaufsgewohnheiten berücksichtigen. Brot gehört dabei selbstverständlich zu den zentralen Lebensmitteln. Gleichzeitig sollte eine solche Maßnahme die Vielfalt der handwerklichen Anbieter und regionalen Nahversorgung erhalten.
Ob staatliche Eingriffe erfolgreich sind, lässt sich nicht allein am Preisetikett beurteilen. Entscheidend sind auch die tatsächliche Entlastung unterschiedlicher Haushalte, die Verfügbarkeit der Produkte, die Kosten für Betriebe und öffentliche Haushalte sowie die Auswirkungen auf Produzenten und Lieferanten.
Eine verantwortungsvolle Lebensmittelpreispolitik muss deshalb beides im Blick behalten: leistbare Lebensmittel für die Bevölkerung und wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für jene Betriebe, die sie täglich herstellen.


