Kollektivvertragsabschlüsse 2025: Neue Löhne und Gehälter für die Branche

Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen im Mühlen- und Mischfuttergewerbe konnten mit den zuständigen Gewerkschaften PRO-GE und GPA erfolgreich abgeschlossen werden. Für Arbeiterinnen und Arbeiter gelten ab 1. August 2025 neue kollektivvertragliche Mindestlöhne. Auch die Gehaltsschemata für Angestellte sowie die Lehrlingseinkommen wurden angepasst.

Die Erhöhungen orientieren sich an den jeweils maßgeblichen rollierenden Inflationswerten und wurden je nach Sparte differenziert umgesetzt.

Übersicht: Löhne im Mühlengewerbe (Arbeiter/innen)

Die Erhöhung im Bereich Mühlengewerbe beträgt 2,75 %. Die Lohnkategorien 1 bis 5 sowie sämtliche Zulagen und Lehrlingseinkommen wurden entsprechend angepasst und kaufmännisch gerundet.

Kategorie Tätigkeitsbeschreibung Monatslohn (€)
1 UntermüllerInnen, SchichtführerInnen (mit Lehrabschluss), TankwagenfahrerInnen (überwiegend tätig) 3.197,33
2 Gelernte MüllerInnen, berufsfremde HandwerkerInnen mit Lehre, RösterInnen, PresserInnen, ChauffeurInnen 2.907,04
3 Angelernte Arbeitskräfte mit mind. 1 Jahr Verwendung, MitfahrerInnen 2.756,29
4 ArbeiterInnen außerhalb der oben genannten Kategorien 2.543,34
5 Hilfstätigkeiten, Reinigung, Urlaubsvertretung (max. 3 Monate) 2.067,91

Lehrlingseinkommen Müller ab 1. August 2025:

Lehrjahr mit Verpflegung & Quartier ohne Verpflegung & Quartier
1. Lehrjahr 673,18 € 858,86 €
2. Lehrjahr 824,83 € 1.125,28 €
3. Lehrjahr 1.162,13 € 1.547,62 €

Übersicht: Löhne im Mischfuttergewerbe (Arbeiter/innen)

Im Bereich der Mischfuttererzeugung wurde eine Lohnerhöhung von 2,61 % vereinbart. Auch hier erfolgte eine kaufmännische Rundung auf ganze Eurobeträge.

Kategorie Tätigkeitsbeschreibung Monatslohn (€)
1 ProfessionistInnen, FacharbeiterInnen 2.593,00
2 KraftfahrerInnen 2.278,00
3 Qualifizierte AN, PortierInnen, WächterInnen 2.217,00
4 Angelernte ArbeitnehmerInnen 2.085,00
5 Sonstige ArbeitnehmerInnen 2.037,00

Lehrlingseinkommen Mischfutter ab 1. August 2025:

Lehrjahr Monatslohn (€)
1. Lehrjahr 1.133,00
2. Lehrjahr 1.359,60
3. Lehrjahr 1.812,80

Übersicht: Gehälter für Angestellte (Mühlen- und Mischfuttergewerbe)

Im Angestelltenbereich einigte man sich auf eine Gehaltserhöhung von 2,65 %. Diese betrifft sämtliche Verwendungsgruppen sowie die kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag gilt von 1. August 2025 bis 31. Juli 2026.

Beispiele aus der Gehaltstabelle:

Verwendungsgruppe I – Hilfstätigkeiten

  • 1.–2. Jahr: 1.952,30 €
  • ab 18. Jahr: 2.735,79 €

Verwendungsgruppe III – Selbstständige kaufmännische Tätigkeiten

  • 1.–2. Jahr: 2.400,61 €
  • ab 18. Jahr: 3.758,60 €

Verwendungsgruppe V – Führungsaufgaben

  • 1.–2. Jahr: 3.795,39 €
  • ab 18. Jahr: 5.938,57 €

Lehrlingseinkommen Angestellte ab 1. August 2025:

Lehrjahr Monatslohn (€)
1. Lehrjahr 710,32
2. Lehrjahr 980,12
3. Lehrjahr 1.212,11
4. Lehrjahr 1.665,59

Weitere Regelungen

  • Dienstalterszulagen ab dem 6. Dienstjahr, gestaffelt bis zu 417,72 € ab dem 35. Jahr
  • Schmutzzulage: 21,21 € bis 23,40 € je Siloarbeit
  • Zehrgeld: bis zu 27,12 € bei ganztägiger Abwesenheit
  • Nachtschichtzuschlag: 50 % pro Stunde
  • Arbeitskleidung: zwei Garnituren jährlich
  • Internatskosten: 100 %-Erstattung für alle Lehrlinge

Mit dem Abschluss der Lohn- und Gehaltsverhandlungen 2025 wurde eine faire Anpassung für sämtliche Beschäftigtengruppen im Mühlen- und Mischfutterbereich erzielt. Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter bieten Verlässlichkeit in herausfordernden Zeiten und tragen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Branche bei.