AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) Die Schnatterei e.U. – Verlagsbüro für Medien, Buch & PR

I. Wirksamkeit der AGB

1.    Geltungsbereich

Im Geschäftsverkehr von Die Schnatterei mit ihren Kunden und Auftraggebern (nachfolgend „Vertragspartner“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“
genannt), soweit im Folgenden nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses und sind
verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr des Vertragspartners mit Die Schnatterei. Dies gilt auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich
widersprochen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Die Schnatterei ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Alle Formulierungen sind durchgängig geschlechtsneutral zu verstehen und richten sich gleichermaßen an
Frauen, Männer und juristische Personen.

2.    Änderungen und Ergänzungen

Die Schnatterei behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Wenn Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen
werden, wird Die Schnatterei diese auf ihrer Website www.dieschnatterei.com veröffentlichen und/oder solche Änderungen oder Ergänzungen dem Vertragspartner in anderer geeigneter Weise zur Kenntnis bringen. Dem Vertragspartner wird hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, den geänderten oder ergänzten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen ab Veröffentlichung/Zurkenntnisbringung zu widersprechen. In diesem Fall ist Die Schnatterei zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Die fortgesetzte Nutzung nach Veröffentlichung einer geänderten oder ergänzten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die
vierwöchige Widerspruchsfrist hinaus gilt als Annahme der neuen oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.    Produktspezifische besondere Vertragsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Die Schnatterei durch besondere Vertragsbestimmungen für bestimmte Produkte oder Unternehmensbereiche abgeändert oder ergänzt werden. Soweit in  solchen besonderen Vertragsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist,
gelten subsidiär diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.    Verhältnis der Einzelverträge zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Einzelverträge mit dem Vertragspartner bestehen aus dem jeweiligen Auftragsdokument (z.B. Leistungsbeschreibung) samt allfälligen dort referenzierten besonderen Vertragsbedingungen sowie diesen AGB. Im Fall von Widersprüchen haben die Bedingungen des Auftragsdokumentes samt den darin referenzierten besonderen Vertragsbedingungen Vorrang vor den Bedingungen dieser Allgemeinen
Bedingungen.

II. Allgemeines zu Einzelverträgen

1.    Zustandekommen des Vertrages und Beauftragung

Soweit Ihnen nicht ein individuelles Angebot übermittelt wurde, gilt folgendes: Sämtliche Produktauslobungen oder Angebote von Die Schnatterei erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den Vertragspartner zur Angebotslegung. Bestellt der Vertragspartner
Produkte oder Dienstleistungen von Die Schnatterei, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrages ab. Eine  bloße Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Die
Schnatterei dar.
Der Einzelvertrag mit Die Schnatterei kommt zustande, wenn Die Schnatterei das Angebot des Vertragspartners ausdrücklich annimmt und/oder der Bestellung des Vertragspartners durch Versand entspricht oder auf sonstige Weise vereinbarungsgemäß bereithält. Bei Produkten, die per Daten-Download geliefert werden, erfolgt die Annahme des Kaufangebotes des Vertragspartners durch die Bereitstellung zum
Download im Kontobereich des Vertragspartners.

2.    Preise, Preisanpassung, Versandkosten

Soweit nicht im Auftragsdokument anders vereinbart, gilt jener Preis für
die bestellten Produkte und Dienstleistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils aktuellen Preislisten oder sonstigen Dokumentationen von Die Schnatterei ergibt. Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt. und
allfälliger Zölle und Abgaben sowie Versandkosten. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten. Für alle Einzelverträge mit wiederkehrenden Zahlungen wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Bei Einzelverträgen mit einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Monaten ist Die Schnatterei über die Wertsicherung hinaus zu
einseitigen Preiserhöhungen entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen berechtigt.
Die Schnatterei ist insbesondere auch berechtigt, Preiserhöhungen von Partnerdiensten an den Vertragspartner weiterzugeben. Die Erhöhung der Preise wird dem Vertragspartner einen Monat vor dem
Wirksamwerden schriftlich online oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Im Falle einer Preiserhöhung von über 5% pro Jahr muss der Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die
Preiserhöhung schriftlich erklären, dass er das Vertragsverhältnis über den Bezug des betreffenden Partnerdienstes nicht mehr aufrecht erhalten will.

3.    Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug und innerhalb Österreichs spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen ist die Ausstellung von Teilrechnungen durch Die Schnatterei stets
zulässig.
Die Schnatterei akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorganges dem Vertragspartner jeweils angezeigten Zahlungsarten. Bei Bezahlung per Bankeinzug und Kreditkarte erfolgt die Belastung am Tag der
Rechnungsstellung. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung des Die Schnatterei genannte Konto erfolgen. Der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer ist nach
Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Leistungsunterbrechung aufgrund höherer Gewalt hat Die Schnatterei Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% des vereinbarten Auftrags ausgeführt ist.

4.    Verzugsfolgen

Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der Die Schnatterei maßgebend. Für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Die Schnatterei berechtigt, ihre Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sofort einzustellen. Die Schnatterei ist auch berechtigt, in diesem Fall oder aus ähnlich berechtigten Anlässen den Vertrag mit sofortiger Wirkung für beendet zu
erklären.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen
sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Vertragspartner den gesetzlichen Verzugsschaden, jedenfalls Verzugszinsen und Zinseszinsen in Höhe von 9,2% p.a. Im Fall der Säumnis ist der
Vertragspartner auch verpflichtet, neben den Verzugszinsen alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Bei
Zahlungsverzug entfallen sämtliche dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Nachlässe.
Sofern Teilzahlung vereinbart wurde, tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende
Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht der Die Schnatterei das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die
gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

5.    Eigentumsvorbehalt

Die Schnatterei behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

6.    Rabatt

Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss. Ein Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung von Die Schnatterei entweder sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ende der
Vertragslaufzeit oder nach Ablauf einer einjährigen Frist gutgeschrieben werden.

7.    Aufrechnungsverbot

Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung mit  Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner aus welchen Gründen auch immer ist unzulässig.

8.    Teillieferungen und Teilabrechnungen

Die Schnatterei ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt.

9.    Vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund

Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist Die Schnatterei
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und
Terminen mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden. Als wichtiger
Grund gilt insbesondere:
a.    Die Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch den Vertragspartner, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Sicherung des Datenzugriffs;
b.    Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
c.    Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen; sowie
d.    Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung des Vertragspartners ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform.
e.    Sperre der Kreditkarte des Vertragspartners ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform.

10.    Kontaktaufnahme

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, von Die Schnatterei zum Zweck der Auftragserfüllung, zu Marketingzwecken, nämlich für Umfragen und zum Zweck der Verkaufsförderung von Produkten und Dienstleistungen, die für den Vertragspartner von beruflicher Relevanz sind, per Telefon, Fax oder E-Mail kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung gilt für den Vertragspartner sowie für alle seine Mitarbeiter und Gehilfen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Einwilligung auf alle Mitarbeiter und Gehilfen zu überbinden. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden,
ohne dass den AGB in ihrer Gesamtheit widersprochen wird.

III. Allgemeines zur Haftung und Gewährleistung

1.    Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere im Hinblick auf augenfällige Mängel (§ 928 ABGB). Soweit zwingendes Gewährleistungsrecht zur Anwendung
gelangt oder der Gewährleistungsausschluss im Einzelvertrag abbedungen wurde, gilt nachfolgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung; das Vorliegen von Mängeln ist vom
Vertragspartner nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung; auftretende Mängel sind vom Vertragspartner bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen nach Übergabe unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
Die Schnatterei ist im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen dazu berechtigt, den
Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen; Preisminderung oder Wandlung können vom Vertragspartner nur dann gefordert werden, wenn sich die
Verbesserung und der Austausch als unmöglich erweisen oder wenn Die Schnatterei dem Verlangen des Vertragspartners nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist
ausgeschlossen, wenn es sich um einen Geringfügigen Mangel handelt. § 933b ABGB findet gegenüber Die Schnatterei als Vormann keine Anwendung.

2.    Haftung für Schäden

Die Haftung der Die Schnatterei für Schäden wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist jedenfalls auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter besteht keine Schadenersatzpflicht von Seiten der Die Schnatterei. Die Haftung der Die Schnatterei für Handlungen Dritter, einschließlich Vertragspartner und Gehilfen, wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Die Schnatterei nicht für unrichtige Aussagen oder Empfehlungen oder sonstige Angaben ihrer Vertragspartner oder Dritter, darüber hinaus übernimmt Die Schnatterei keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Produkte, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder oder Informationen.

3.    Geltendmachung von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung bzw Schadenersatz sind längstens binnen sechs Monaten nach Übergabe bzw Schadenseintritt bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

4.    Verantwortlichkeit des Vertragspartners

Der Vertragspartner hält Die Schnatterei hinsichtlich Ansprüche Dritter sowie jeglicher Nachteile aus behördlicher oder gerichtlicher Verfolgung, welche aus dem Verhalten des Vertragspartners im Rahmen der
Vertragsbeziehung mit der Die Schnatterei resultieren, vollständig schad-und klaglos.

IV. Auftragsdatenverarbeitung

Sofern Die Schnatterei im Rahmen eines Einzelvertrages als Auftragsverarbeiter für den Vertragspartner tätig wird, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Unterzeichnung der Die Schnatterei Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese kann unter datenschutz@dieschnatterei.com beantragt werden.

V. Besondere Bestimmungen für Fach-Content-Produkte

1.     Fach-Content-Produkte

Als Fach-Content-Produkte gelten alle Produkte, welche dem Zugriff auf Fach-, Sparten- und Brancheninformation dienen, einschließlich aller Fachzeitschriften und ePaper-Ausgaben digitaler Fach-, Sparten und Brancheninformationsangebote, sowie telekommunikativer Dienste der Die Schnatterei.

2.     Abonnement-Rechnungen

Soweit im Einzelvertrag nicht Abweichendes geregelt wurde, sind Abonnements von Fach-Content-Produkten jeweils nach Rechnungslegung für das kommende Jahr zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig.

3.     Laufzeit von Abonnements und Kündigung

Die Laufzeit von Abonnements von Fach-Content-Produkten beträgt mangels entgegenstehender Vereinbarung, ein Jahr (Bezugsjahr). Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr zum jeweils gültigen Jahresbezugspreis sofern das Abonnement nicht bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung wird somit mit Ende des laufenden Bezugsjahres wirksam.

Bei von aus dem Ausland bezogenen Abonnements werden Portospesen weiterverrechnet
Mangels entgegenstehender Vereinbarung verzichtet der Vertragspartner jedenfalls für die Dauer des ersten Bezugsjahres auf eine Kündigung.

4.    Keine Haftung für Inhalte

Die Fach-Content-Produkte werden mit Sorgfalt erstellt und dienen der  Information des (Fach-)Leserpublikums, können jedoch fachmännische  Entscheidungen im Einzelfall nicht ersetzen. Die Schnatterei leistet keine Gewähr und übernimmt keine Haftung dafür, dass Aussagen und Angaben in Fach-Content-Produkten richtig und vollständig sind. Auf die Beschränkung von Haftung und Gewährleistung gemäß Punkt III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. In
keinem Fall haftet Die Schnatterei für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Angaben oder Aussagen Dritter, welche in Fach-Content-Produkten veröffentlicht bzw. zugänglich gemacht werden. Insbesondere
haftet Die Schnatterei nicht für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Die Schnatterei haftet darüber hinaus auch nicht für die aus veröffentlichten Aussagen, Angaben oder Daten
gezogenen Schlüsse.

5.    Schadloshaltung durch den Vertragspartner für übermittelte Inhalte

Wenn der Vertragspartner Inhalte zur Veröffentlichung in Fach-Content-Produkten übermittelt, hält er Die Schnatterei hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter und jeglicher behördlicher oder gerichtlicher
Verfolgung, welche aus der Unrichtigkeit, Missverständlichkeit, Unvollständigkeit solcher Inhalte oder ihrer Ungeeignetheit für das angesprochene Zielpublikum resultieren vollständig schad- und klaglos.

VI. Besondere Bestimmungen für Anzeigenaufträge

1.    Begriff Anzeigenauftrag

Unter Anzeigenauftrag ist jeglicher Auftrag zur Vornahme einer entgeltlichen Veröffentlichung in jeglichem Medium von Die Schnatterei zu verstehen, insbesondere sind dies Aufträge zur Einschaltung von
Anzeigen oder Texten sowie die Durchführung von Beilagenaufträgen.

2.    Ablehnung von Anzeigenaufträgen

Die Schnatterei behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen, insbesondere wegen ihres Inhaltes ihrer Herkunft oder technischen Form. Dies gilt auch dann, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung aus berechtigten Gründen unzumutbar ist. Für den Fall einer Ablehnung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. Der Vertragspartner wird von einer Ablehnung
raschestmöglich unterrichtet.

3.    Inhaltliche Prüfung von Anzeigenaufträgen

Die Schnatterei ist nicht verpflichtet, Einschaltungen von Anzeigen oder Texten sowie Beilagen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Für den Inhalt, einschließlich einer erforderlichen Kennzeichnung gemäß § 26
Mediengesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, trägt der Vertragspartner die volle Verantwortung. Der Auftraggeber garantiert der Die Schnatterei sowie deren Leuten (Mitarbeiter und Gehilfen), dass vom
Vertragspartner zur Veröffentlichung übermittelte Inhalte gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verlagsbüro sowie
dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die auf die erschienene Anzeige begründet werden, vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für sämtliche entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu
leisten.

4.    Durchführung von Anzeigenaufträgen

Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder von einer bestimmten Platzierung schriftlich abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart
wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden.

5.    Eignung von Anzeigen und Archivierung

Der Vertragspartner haftet für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel. Die Schnatterei haftet nicht für Verzögerungen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt. Die Schnatterei hat das Recht, die Veröffentlichung der Anzeige jederzeit rückgängig zu machen, wenn hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. Die Schnatterei ist nicht verpflichtet, die Anzeige aufzubewahren oder zu archivieren. Der Vertragspartner kann aus unberechtigtem Linking und/oder Framing keine Ansprüche gegen Die Schnatterei herleiten.

6.    Beschaffenheit digitaler Werbemittel

Der Vertragspartner garantiert (§ 880a 2. Halbsatz ABGB) unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung der Die Schnatterei, dass von ihm bereitgestellte
Werbemittel frei von Malware und Viren sind, allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Jegliche Integration von Technologien (insbesondere Tracking-Technologien) in digitale Werbemittel, welche nach datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen oder
sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung eines Empfängers einer Ad Impression bzw. eines sonstigen digitalen Werbekontakts bedarf, insbesondere jegliche nach datenschutz- oder
telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen zustimmungspflichtige Speicherung von Information in Endgeräten sowie Erhebung von Information aus Endgeräten, ist zu unterlassen, soweit hierfür nicht von
Die Schnatterei eine gesonderte schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Dies gilt insbesondere für nach datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen die Einwilligung eines Nutzers erfordernde Maßnahmen zur Herstellung individualisierter Ad Impressions oder sonstiger individualisierter Werbekontakte. Sollte Die Schnatterei wegen
Maßnahmen des Vertragspartners oder wegen im  Auftrag des Vertragspartners von Die Schnatterei vorgenommenen Maßnahmen aus welchem Rechtsgrund auch immer von Dritten in Anspruch genommen
oder behördlich oder gerichtlich belangt werden, hält der Vertragspartner Die Schnatterei vollständig schad- und klaglos.

7.    Druckunterlagen

Dem Vertragspartner obliegt die rechtzeitige Bereitstellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges bei der Bereitstellung gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer
anderen, vom Vertragspartner bereitgestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Vertragspartners eingeschalten wird.

8.    Änderungen während des Veröffentlichungszeitraums

Die Schnatterei kann Änderungen an der Anzeige während des Veröffentlichungszeitraumes nur vornehmen, sofern dies der Die Schnatterei technisch und inhaltlich zumutbar und möglich ist. Änderungen werden gegen ein aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die
Identität der Anzeige betreffen.

9.    Mündliche Änderungen

Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen und mündlich oder telefonisch veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt Die Schnatterei keine Haftung und leistet keine Gewähr für
die richtige Erfassung und Umsetzung der begehrten Änderung.

10.    Probeabzüge

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin geliefert. Versendet der Vertragspartner den übermittelten Probeabzug nicht bis  zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als
erteilt. Beanstandungen sind bei sonstiger Präklusion von Ansprüchen unverzüglich zu rügen.

11.    Geänderte Anzeigenpreise

Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preisbedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kosten für Druckstöcke,
Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Rechnung wird unverzüglich nach Erhalt fällig.

12.    Stornobedingungen (für Anzeigen in Printmedien)

Stornos für Anzeigen in Printmedien werden nur in schriftlicher Form angenommen. Für Stornierungen bis zum fünften Tag vor Anzeigenschluss werden keine Gebühren verrechnet. Für Stornierungen bis spätestens zwei Werktage nach dem Anzeigenschluss werden 30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornos die später erfolgen, wird die volle Auftragssumme zur Verrechnung gebracht. Es gilt das Eingangsdatum beim Verlag. Für Anzeigenaufträge in Onlinemedien besteht kein Stornorecht.

VII. Besondere Bestimmungen für registrierungspflichtige digitale Angebote (insbesondere Plus-Content-Bereiche)

1.    Schutz von Zugangsdaten

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, seinen durch Passwort
geschützten Zugriff auf Datenbanken oder Onlinedienste vor Dritten zu schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht weiterzugeben.

2.    Unzulässige Zugriffe

Zugriffe durch natürliche oder juristische Personen, die mit Die Schnatterei im Wettbewerb stehen, sind generell, insbesondere soweit der Zugriff zur Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigen
Die Schnatterei, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

3.    Zugriffe und Urheberrecht

Zugriffe auf Datenbanken oder Onlinedienste dürfen nur in dem ausdrücklich festgelegten Umfang erfolgen. Die Nutzung zu anderen als den ausdrücklich festgelegten Zwecken ist für den Vertragspartner
ausgeschlossen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die verwendete Form, die Inhalte und die verwendete Software urheberrechtlich geschützt sind.

4.    Technische Entwicklungen

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Inhalte technischen und organisatorischen Gegebenheiten unterliegen. Im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen ist Die Schnatterei
berechtigt, Inhalte und Partnerdienste jederzeit auszuweiten oder einzuschränken.

5.    Störungen, Einschränkungen und Unterbrechungen

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen, und dass es möglich ist, dass Daten und Dienste nicht
jederzeit verfügbar sind. Die Schnatterei übernimmt keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie technische Zugänglichkeit von digitalen Diensten, auch nicht dafür, dass Daten unter allen Umständen
gespeichert bleiben.
Die Schnatterei haftet für keine allfälligen Schäden des Vertragspartners infolge einer Störung oder Unterbrechung oder eines Verlustes gespeicherter Daten. Die Schnatterei haftet insbesondere nicht für
unerwünschte Nebeneffekte, die beim Vertragspartner durch den Einsatz nicht geeigneter Soft- oder Hardware oder Störungen des Kommunikationsnetzes bzw Rechnerausfälle bei einem Provider oder
Onlinedienst, verursacht werden. Eine Gewährleistung oder Haftung für Programmierfehler wird ausgeschlossen.

6.    Sperre des Zugriffs

Bei Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Verpflichtungen sowie bei jeglichem Missbrauch von Diensten der Die Schnatterei ist Die Schnatterei berechtigt, den Zugang des Vertragspartners auf
Datenbanken oder Onlinedienste vorübergehend oder endgültig zu sperren; die vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben von einer Sperre unberührt, ein Erstattungsanspruch des
Vertragspartners wird hierdurch nicht begründet. Die Sperre ist aufzuheben, wenn und soweit die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Vertragspartner allfällige Mahnspesen und Verzugszinsen
sowie eine Sperrgebühr bezahlt hat. Als Missbrauch von Diensten, welche Die Schnatterei zur Sperrung berechtigt, gilt insbesondere die Registrierung mit unrichtigen Registrierungsangaben, insbesondere
unter falscher Identität, die Nutzung von Diensten zu Zwecken der Konkurrenzierung der Die Schnatterei sowie die Nutzung von auf Fachpublikum beschränkten Diensten durch Personen, welche die
Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

7.    Datenänderung

Der Vertragspartner wird der Die Schnatterei eventuelle Änderungen seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse und der Postadresse über das dafür vorgesehene Formular mitteilen. Bis zum Einlangen
dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte E-Mail- bzw. Postadresse als beim Vertragspartner eingegangen.

8.    Mehrkosten

Die Schnatterei ist berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, die durch den auf Verlangen eines Vertragspartners durchgeführten Wechsel von Kennwörtern verursacht werden.

VIII. Besondere Bestimmungen zum Bereich Marktforschung

1.    Marktforschungsaufträge

Aufträge im Bereich der Marktforschung werden in Übereinstimmung mit
den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung (ADM und ESOMAR) ausgeführt. Die Schnatterei leistet nicht Gewähr dafür, dass die erhobenen, ausgewerteten und
analysierten Daten vom Vertragspartner in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
Die geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen verbleiben bei Die Schnatterei. Der Vertragspartner hat nach vollständiger Leistung des vereinbarten Entgelts Anspruch auf gesetzmäßige Nutzung der
Ergebnisse für interne Unternehmenszwecke oder andere ausdrücklich vereinbarte Zwecke. Will der Vertragspartner aus Ergebnissen zitieren, so muss er Zitate als solche kenntlich machen und dabei die von Die
Schnatterei durchgeführte Marktforschung unter namentlicher Anführung der Die Schnatterei als Quelle nennen.
Das gesamte Know-how, Geschäftsgeheimnisse und alle geistigen Eigentumsrechte an Methoden, Verfahren, und eingesetzten Technologien (einschließlich Software) bleiben ausschließliches Eigentum der Die Schnatterei. Soweit dem Vertragspartner Know-how oder Geschäftsgeheimnisse der Die Schnatterei offenbart wurden, ist dieser zur Verschwiegenheit und zur Unterlassung der Nutzung des Know-hows und der Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.

IX. Besondere Bestimmungen zum Bereich Daten und Consulting

1.    Lizenzierung und Eigentumsvorbehalt

Die Schnatterei verschafft dem Vertragspartner an Daten (unabhängig von der Art der Übermittlung und Speicherung) kein Eigentum. Der Vertragspartner erwirbt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare
Recht zur Nutzung entsprechend dem im Auftragsdokument vereinbarten Zweck.

2.    Mehrfachverwendung

Sofern im Auftragsdokument keine abweichende Vereinbarung über die Mehrfachverwendung getroffen wurde, sind alle übermittelten Adressen oder Informationen nur zur einmaligen Nutzung bestimmt.

3.    Rechtliche Bedingungen der Nutzung

Die Nutzung darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen, insbesondere unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen stattfinden.

4.    Vertraglich nicht abgedeckte Nutzung

Eine über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Die Schnatterei nicht zulässig. Die Nutzung
zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist für den Vertragspartner ausgeschlossen. Jeder Verstoß berechtigt zur sofortigen Einstellung der Datenübermittlung. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners wird hierdurch keinesfalls begründet.

5.    Änderungsvorbehalt

Es ist nicht gestattet, erhaltene Daten in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benützen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzuleiten, im Internet oder in anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich
einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

6.    Datenaktualität

Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien gibt Die Schnatterei keine Gewähr dafür, dass in den Adressdateien zum Zeitpunkt der Übermittlung sämtliche Adressen postalisch richtig und für
jede Zielgruppe vollständig sind. Da Die Schnatterei die Adressen aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben zusammenstellt, kann Die Schnatterei nicht gewährleisten, dass ein
Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde und seine Adressdaten zutreffend sind,
weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind. Zum Auftragsumfang der Die Schnatterei gehört es daher nicht, die Gültigkeit, Zustellbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdateien zu prüfen.

7.    Counts (Adress-Stückzahl)

Die Adress-Stückzahl ändert sich aufgrund der laufenden Adressoptimierung und Adressaktualisierung ständig. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% gegenüber dem Angebot gelten als
vertragsgemäß.

8.    Nutzung von Telekommunikationsdaten

Bei Durchführung von Telefonie Projekten im Auftrag des Kunden, wird Die Schnatterei soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, im Namen und im Auftrag des Kunden tätigt. Telefon-
und Faxnummern sowie E-Mailadressen dürfen vom Vertragspartner, sowie von der in dessen Auftrag tätig werdenden Die Schnatterei, ausschließlich nach vorangegangener Einwilligung des Betroffenen für
Anrufe oder Zusendungen zu Werbezwecken im Sinne von § 107 TKG genutzt werden. Die rechtliche Beurteilung, ob eine solche Einwilligung zugunsten des Vertragspartners vorliegt, obliegt dem Vertragspartner
selbst. Die Schnatterei wird sich bemühen, dem Vertragspartner die ihr vorliegenden, für diese Überprüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Fall unzulässiger Nutzungen durch den
Vertragspartner oder durch Die Schnatterei in dessen Auftrag hält der Vertragspartner Die Schnatterei und deren Mitarbeiter und Gehilfen hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter sowie sonstiger rechtlicher
Nachteile, einschließlich Strafen und Geldbußen vollständig schad- und klaglos.

9.    Weiterverkauf

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Daten und Informationen oder Teile, beispielsweise Derivate daraus, in irgendeiner Form Dritten zur Verfügung zu stellen, damit gewerblich zu handeln oder damit Dienstleistungen zu erbringen. Lediglich klargestellt wird in diesem  Zusammenhang, dass auch Unternehmen, die mit dem Kunden  verbunden sind, als solche Dritte gelten.

10.    Kontrolladressen

Zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung werden von Die Schnatterei in die Datenbestände Kontrolladressen integriert, damit Die Schnatterei jegliche Informationen, die sich aus der Verarbeitung,
Aktualisierung, Syndizierung und Validierung der Datenbank ergeben, identifizieren kann. Bei Verstoß gegen die vertraglich eingeräumte Nutzungsberechtigung schuldet der Vertragspartner der Die Schnatterei
eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des ausgewiesenen Rechnungsbetrages für die vereinbarte Nutzung. Der Vertragspartner schuldet diese Vertragsstrafe bereits bei nachweislicher vertragswidriger Nutzung auch nur einer der Kontrolladressen aus den übermittelten  Adressen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch Die Schnatterei bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Vertragspartner nimmt hiermit zur Kenntnis, dass
Inhalte, die an Kontrolladressen geschickt werden, gegenüber Die Schnatterei offengelegt werden können.

11.    Marketingzwecke

Der Vertragspartner erklärt gemäß § 151 Abs 6 GewO 1994, dass er allfällige ihm von Die Schnatterei übermittelte Marketinginformationen und -klassifikationen sowie Analyseergebnisse ausschließlich für seine
eigenen Marketingzwecke verwenden wird.

13.    Kosten für Datenschutz und Datensicherheit

Die Schnatterei ist berechtigt, Kosten besonderer Maßnahmen gesondert in Rechnung zu stellen, die für die Gewährleistung des Datenschutzes oder der Datensicherheit gesetzlich oder behördlich angeordnet werden.

14.    Weitergabe von Daten

Der Vertragspartner hat die Weitergabe von Datenbankinhalten oder sonstiger Informationen an Dritte zu unterlassen und hat alles ihm zumutbare (insbesondere auch organisatorische Maßnahmen) zu
ergreifen, um den Schutz der an den Inhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten.

15.    Geistiges Eigentum

Dokumentation und Abfragesystem (als Gesamtes „Datenbank“) sind geistiges Eigentum von Die Schnatterei. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des
Abfragesystems, des Aufbaus von Datenbanken oder die Formdarstellung einzelner Inhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Dokumenteninhalte zu kopieren. Dies stellt einen Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen dar.

Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte, welche aus Urheber-, Datenbank- und sonstigen geistigen Eigentumsrechten welcher Natur auch immer resultieren, an jeglichen Aktualisierungen,
Korrekturen, Hinzufügungen, Verbesserungen, Modifikationen, Änderungen, Anpassungen oder Übersetzungen der Datenbank von Die Schnatterei sowie an jeglichen modifizieren, zusammengefügten,
eingebundenen oder mit der Datenbank von Die Schnatterei  kombinierten Informationen, Listen oder Daten, welche von dem oder im Namen des Vertragspartners oder jeglicher Drittpartei oder von Die Schnatterei im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen in Verbindung mit diesen AGB (zusammen „Modifikationen“) erstellt oder bereitgestellt werden, werden der Die Schnatterei ausschließlich eingeräumt. Der Auftraggeber tritt hiermit sämtliche Urheber-, Datenbank- oder andere geistige Eigentumsrechte sowie sich hierauf
beziehende Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an sämtlichen Modifikationen an Die Schnatterei ab.

16.    Materialien des Vertragspartners

Dienstleistungen wie Werbemittelerstellung, Adressabgleich, Druck, Konfektionierung, Portooptimierung und Postauslieferung werden im  Auftrag des Vertragspartners durchgeführt. Das Versandmaterial muss
abgezählt und verpackt frei Haus geliefert werden. Die Schnatterei ist nicht zur Kontrolle verpflichtet. Bei Anlieferung ist ein Zuschuss von 4% einzukalkulieren. Überschüssiges Versandmaterial wird auf Kosten des
Vertragspartners zurückgesendet oder auf Wunsch vernichtet.

17.    Prüfung der Materialien

Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass der Inhalt des angelieferten Materials gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt. Er stellt diesbezüglich Die Schnatterei von eventuellen
Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts des Materials frei.

X. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen

1.    Erfüllungsort sämtlicher Leistungen ist Gänserndorf, Österreich.

2.    Soweit sich nicht aus zwingend

anzuwendenden Bestimmungen Abweichendes ergibt, ist das sachlich zuständige Gericht in Gänserndorf, Österreich, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Die Schnatterei und dem Vertragspartner im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäftsbeziehung. Die Schnatterei ist jedoch berechtigt, auch ein
anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.

3.    Die Schnatterei ist zur Heranziehung von Subunternehmern zur Leistungserbringung berechtigt.

4.    Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit

des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) vereinbart.  Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

5.    Bei Unwirksamkeit

einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder falls diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention
nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

6.    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sämtliche Vereinbarungen, Nachträge, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden
usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform nach Erfordernis.

7.    Der Vertragspartner hat Änderungen in seiner Anschrift unverzüglich

schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gesandt wurden.

Stand: Jänner 2025

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