Eine Verhandlungsrunde genügte: Die Sozialpartner haben sich auf den Lohn- und Gehaltsabschluss 2026 für das österreichische Bäckergewerbe verständigt. Ab 1. Oktober steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Arbeiter:innen um 2,5 Prozent. Für Angestellte gilt eine analoge Erhöhung, wobei die neuen Beträge kaufmännisch gerundet werden. Der Abschluss liegt laut Bundesinnung unter der rollierenden Inflation von 3,4 Prozent.

Mindestlohn steigt auf 2.006,26 Euro

Die Einigung für Arbeiter:innen wurde zwischen dem Bundesverband der Bäcker in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und der Gewerkschaft PRO-GE erzielt. Der niedrigste kollektivvertragliche Monatslohn liegt künftig bei 2.006,26 Euro brutto. Er gilt für Arbeiter:innen nach Abschluss der Lehrzeit während der gesetzlichen Behaltepflicht.

Die neue Lohnordnung für Arbeiter:innen im Bäckergewerbe unterscheidet zwischen Beschäftigten in der Produktion und Tätigkeiten außerhalb der Produktion.

KV-Löhne in der Produktion

Tätigkeit KV-Monatslohn ab 1.10.2026
Mischer:in, Ofenarbeiter:in 2.798,69 Euro
Vizemischer:in, Tafelarbeiter:in 2.547,90 Euro
Qualifizierte:r Arbeiter:in 2.295,77 Euro
Nach der Lehrzeit während der Behaltepflicht 2.006,26 Euro
Sonstige Beschäftigte in der Produktion 2.012,12 Euro

KV-Löhne außerhalb der Produktion

Tätigkeit KV-Monatslohn ab 1.10.2026
Ladner:in nach dem ersten Dienstjahr 2.064,10 Euro
Ladner:in im ersten Dienstjahr 2.006,38 Euro
Sonstige Beschäftigte außerhalb der Produktion 2.007,39 Euro
Kraftfahrer:in 2.541,23 Euro
Brot- und Gebäckausführer:in 2.295,77 Euro

Für die Berechnung der Stundenlöhne sowie der stundenabhängigen Zulagen und Zuschläge bleibt der kollektivvertragliche Teilungsfaktor von 167 maßgeblich.

Lehrlingseinkommen steigen um 40 Euro

Das Bäckerhandwerk setzt bei den gewerblichen Lehrlingen auf eine einheitliche Erhöhung: In jedem Lehrjahr wächst das monatliche Lehrlingseinkommen um 40 Euro.

Lehrjahr Einkommen ab 1.10.2026
1. Lehrjahr 708,85 Euro
2. Lehrjahr 888,93 Euro
3. Lehrjahr 1.243,93 Euro
4. Lehrjahr bei Doppellehre Bäcker:in/Konditor:in im selben Betrieb 1.357,12 Euro

Mit den Monatsbeträgen verändern sich auch die daraus abgeleiteten Stundenlöhne und Nachtzuschläge. Für Lehrlinge im ersten Lehrjahr beträgt der Stundenlohn künftig 4,24 Euro, der Nachtzuschlag 2,12 Euro je Stunde. Im vierten Lehrjahr der Doppellehre liegen die Werte bei 8,13 beziehungsweise 4,07 Euro.

Mehr Erschwerniszulage und Taggeld

Neben den Mindestlöhnen steigen auch kollektivvertragliche Zulagen und Kostenpositionen um 2,5 Prozent. Die Erschwerniszulage beträgt ab Oktober 32,90 Euro pro Woche beziehungsweise 5,71 Euro pro Tag. Anspruch darauf haben Beschäftigte, die vom Betrieb mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut sind und diese Arbeit innerhalb eines Arbeitstages länger als zweieinhalb Stunden ausüben.

Das Taggeld für Kraftfahrer:innen erhöht sich auf 15,79 Euro. Es wird fällig, wenn Beschäftigte auf Anordnung des Betriebs mindestens fünf Stunden abwesend sind und die Auslieferung mit einem Fahrzeug erfolgt, für das die Führerscheinklasse C erforderlich ist.

Auch die wöchentlichen Abzüge für Kost und Quartier werden um 2,5 Prozent angepasst. Ihre konkrete Höhe richtet sich nach der jeweiligen Verwendungsgruppe oder dem Lehrjahr. Die Begünstigungsklausel bleibt bestehen: Die neue Lohntafel darf nicht dazu genutzt werden, bereits bestehende, günstigere Lohnvereinbarungen zu verschlechtern.

Angestelltengehälter folgen demselben Abschluss

Im Anschluss an die Lohnverhandlungen einigten sich die Bundesinnung und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf die neuen Mindestgehälter für Angestellte. Die Verwendungsgruppen II bis VI sowie die Meistergruppen M I bis M III steigen um 2,5 Prozent. Die einzelnen Tabellenwerte werden kaufmännisch gerundet.

Je nach Einstufung und Anzahl der Verwendungsgruppenjahre gelten laut Gehaltsordnung für Angestellte im Bäckergewerbe 2026 folgende Bandbreiten:

Verwendungsgruppe KV-Gehalt ab 1.10.2026
Gruppe II 2.004,97 bis 2.776,21 Euro
Gruppe III 2.165,14 bis 3.492,42 Euro
Gruppe IV 2.819,40 bis 4.563,36 Euro
Gruppe V 3.612,17 bis 5.846,05 Euro
Gruppe VI 5.674,20 bis 7.817,57 Euro
Meistergruppe M I 2.025,45 bis 3.254,62 Euro
Meistergruppe M II 2.629,77 bis 4.257,26 Euro
Meistergruppe M III 3.151,17 bis 5.114,29 Euro

In den Verwendungsgruppen II bis V und den Meistergruppen M I bis M III sind bis zu 16 Verwendungsgruppenjahre vorgesehen. Sie gliedern sich in neun Gehaltsstufen mit acht Biennien. Für die Verwendungsgruppe VI gelten vier Stufen bis zum achten Verwendungsgruppenjahr.

Neue Einkommen für kaufmännische Lehrlinge

Auch kaufmännische Lehrlinge erhalten ab Oktober monatlich 40 Euro mehr. Ihre Einkommen unterscheiden sich ab dem zweiten Lehrjahr von jenen der gewerblichen Lehrlinge.

Lehrjahr Einkommen ab 1.10.2026
1. Lehrjahr 708,85 Euro
2. Lehrjahr 945,52 Euro
3. Lehrjahr 1.192,48 Euro

Österreichweite Geltung im Bäckergewerbe

Der neue Lohnvertrag gilt österreichweit für Betriebe, die dem Bundesverband der Bäcker in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören. Er erfasst die dort beschäftigten Arbeiter:innen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

Die Gehaltsordnung gilt für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Beschäftigten dieser Betriebe sowie für kaufmännische Lehrlinge. Ferialpraktikant:innen und Volontär:innen sind davon ausgenommen. Sämtliche Vertragstexte, Tabellen und Zusatzbestimmungen bündelt die WKO in ihrer Übersicht zum Kollektivvertrag für das Bäckerhandwerk.

Mitarbeiterprämie soll gesondert geregelt werden

Ein weiteres Thema der Verhandlungen war die Mitarbeiterprämie 2026. Ihre Gewährung war der Gewerkschaft PRO-GE ein wichtiges Anliegen. Die Bundesinnung empfiehlt deshalb die Beachtung eines entsprechenden Kollektivvertrags.

Eine endgültige branchenspezifische Vereinbarung ist jedoch nicht Bestandteil der veröffentlichten Lohn- und Gehaltstabellen. Sobald der betreffende Kollektivvertrag von beiden Sozialpartnern unterzeichnet ist, soll eine gesonderte Information folgen. Bis dahin sollten Betriebe keine konkrete Anspruchshöhe oder verbindliche Auszahlungsbedingungen aus dem Lohnabschluss ableiten.

Die allgemeinen steuerlichen Voraussetzungen der Mitarbeiterprämie 2026 sehen für Zahlungen zwischen Juli und Dezember einen steuerfreien Betrag von bis zu 500 Euro vor, sofern die Auszahlung auf einer lohngestaltenden Vorschrift – in der Regel einem Kollektivvertrag – beruht. Für Bäckereien bleibt daher die angekündigte branchenspezifische Regelung abzuwarten.