Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen in Österreich jetzt beachten müssen

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR tritt Mitte Februar 2025 in Kraft und bringt verbindliche Recyclingquoten, Rezyklateinsatz und ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen. Unternehmen müssen sich frühzeitig anpassen.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist das neue Regelwerk für Verpackungen in der EU und tritt Mitte Februar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und muss innerhalb einer 18-monatigen Übergangsfrist von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die PPWR bringt strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Mindestquoten für Rezyklate, verbindliche Recyclingquoten und eine Ökomodulation. Für die österreichische Lebensmittelbranche bedeutet dies umfassende Anpassungen und strategische Weichenstellungen.

Hier können Sie die Verordnung im Original lesen.

Was bedeutet die neue Verordnung für die Abfallwirtschaft?

Laut ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke, der im Fachmagazin CASH dazu Stellung nahm, wird sich für die österreichische Abfallwirtschaft kaum etwas ändern. „Wir haben in den letzten 30 Jahren eines der erfolgreichsten Sammlungs- und Verwertungssysteme für Verpackungen aufgebaut und erfüllen bereits alle relevanten Zielvorgaben. Auch im Kunststoffbereich haben wir durch Maßnahmen wie die Vereinheitlichung der Sammlung, die Sortieranlage TriPlast und gezielte Umweltbildung bereits wesentliche Schritte gesetzt.“

Herausforderungen für die Lebensmittelindustrie und Verpackungshersteller

Für Verpackungshersteller und die Lebensmittelbranche ist die Situation jedoch herausfordernder: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen auf den Markt kommen, die als recyclingfähig gelten. Dabei werden Mindestquoten für den Rezyklateinsatz je nach Produktkategorie von 10 % bis 35 % festgelegt. Hauke betont, dass die ARA Unternehmen durch Informationsveranstaltungen, Newsletter und Beratung bereits intensiv auf die Umstellung vorbereitet.

Kernpunkte und Fristen der PPWR

1. Design for Recycling Guidelines (bis 1. Januar 2028)

  • Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet werden.
  • Die Recyclingqualität muss Primärrohstoffe ersetzen können.
  • Recyclingfähige Verpackungen werden finanziell begünstigt.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht die Guidelines bis Anfang 2028, die Umsetzung erfolgt innerhalb von 1,5 Jahren.

2. Recyclingpflicht für Verpackungen ab 2030

  • Verpackungen müssen eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % erreichen.
  • Verpackungen unter diesem Wert dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
  • Ab 2035 gilt zusätzlich das Kriterium „Recycling im großen Maßstab“.
  • Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen werden verboten, etwa für frisches Obst und Gastronomie.

3. Mindestanteile an recyceltem Material ab 2030

  • Kunststoffverpackungen müssen je nach Produktkategorie zwischen 10 % und 35 % Rezyklate enthalten.
  • Bis 2040 steigen die Quoten auf 25 % bis 65 %.
  • Pharmazeutische und medizinische Verpackungen sind teilweise ausgenommen.
  • Die Berechnungsmethoden werden bis Ende 2026 von der EU festgelegt.

4. Abfallvermeidung und Mehrwegquoten

  • Bis 2030: 5 % weniger Verpackungsabfall im Vergleich zu 2018
  • Bis 2035: 10 % Reduktion
  • Bis 2040: 15 % Reduktion
  • Förderung von Mehrwegverpackungen und Reduktion von Leerraum in Verpackungen
  • Einwegverpackungen für Einzelportionen in Hotels oder Schrumpffolien werden schrittweise verboten.

Planungs- und Rechtssicherheit als Herausforderung

Harald Hauke sieht vor allem die unklare Rechtslage als größte Herausforderung: „Die Design for Recycling Guidelines werden erst 2028 veröffentlicht, aber ab 2030 verbindlich. Die Industrie weiß aktuell nicht genau, ab wann eine Verpackung als recyclingfähig gilt. Diese Unsicherheit erschwert die langfristige Planung erheblich.“

Um dem entgegenzuwirken, kooperiert die ARA mit Forschungseinrichtungen wie dem FH Campus Wien, um mögliche Standards frühzeitig zu definieren. So können Unternehmen bereits jetzt ihre Verpackungslösungen anpassen.

Erwartungen an die Politik

Ein entscheidender Punkt wird die Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene sein. Hauke dazu: „Es wird Begleitgesetze geben, die unser bewährtes System der letzten 30 Jahre mit den neuen Vorgaben in Einklang bringen müssen. Wichtig sind dabei:

  1. Die Förderung von Innovation in Verpackungstechnologien und Kreislaufwirtschaft.
  2. Die Weiterentwicklung von Überwachungs- und Kontrollsystemen, insbesondere im Online-Handel, um Trittbrettfahrer zu verhindern.“

Die PPWR bringt verbindliche Recycling- und Rezyklateinsatzquoten sowie klare Regeln zur Reduzierung von Einwegverpackungen. Unternehmen müssen sich frühzeitig darauf einstellen. Trotz bestehender Unsicherheiten in der Rechtslage können strategische Entscheidungen getroffen werden, um sich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

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