Verpackungsverordnung: Neue Hoffnung für kleine Händler
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Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR sorgt seit ihrem Geltungsbeginn am 12. August 2026 vor allem im grenzüberschreitenden Onlinehandel für zusätzlichen Aufwand. Nun schlägt die deutsche Bundesregierung Änderungen vor, die insbesondere kleinere Unternehmen entlasten sollen. Für österreichische Bäckereien und Konditoreien mit eigenem Onlineshop oder Versand in andere EU-Länder ist die Debatte unmittelbar relevant.
Zehn Tonnen als neue Schwelle
Deutschland will Unternehmen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung ausnehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen. Zusätzlich soll die Registrierung in nationalen Systemen bis voraussichtlich Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem verfügbar ist.
Derzeit müssen Unternehmen beim grenzüberschreitenden Versand prüfen, welche Pflichten im jeweiligen Zielland gelten. Nach der PPWR kann dabei auch die Bestellung eines Bevollmächtigten im anderen Mitgliedstaat erforderlich sein. Gerade bei kleinen Versandmengen können die damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Relevant für kleine Onlineshops
Für handwerkliche Betriebe mit überschaubarem Versandgeschäft ist das mehr als eine Detailfrage. Wer etwa Pralinen, Gebäck, Geschenkpakete oder saisonale Spezialitäten an Kundinnen und Kunden in anderen EU-Staaten verschickt, muss zusätzliche Registrierungs- und Meldepflichten in der Kalkulation berücksichtigen. Genau hier soll der deutsche Vorstoß ansetzen.
Rainer Will, Geschäftsführer des österreichischen Handelsverbands, fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Vorschlag in Brüssel zu unterstützen. Aus Sicht des Verbands drohen die derzeitigen Vorgaben insbesondere kleine und mittlere Händler aus einzelnen Auslandsmärkten zu drängen, wenn die administrativen Kosten höher sind als der mit wenigen Sendungen erzielte Umsatz.
Entlastung noch nicht beschlossen
Die vorgeschlagenen Änderungen sind allerdings noch nicht geltendes Recht. Bis zu einer Einigung auf EU-Ebene bleiben die aktuellen PPWR-Vorgaben maßgeblich. Betriebe sollten daher ihre bestehenden Verpflichtungen weiterhin prüfen und bei grenzüberschreitendem Versand nicht davon ausgehen, dass die angekündigten Erleichterungen bereits gelten.
Der deutsche Vorschlag ändert auch nichts an der grundsätzlichen Verantwortung der Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie diese Verantwortung administrativ organisiert wird und ob für kleine Mengen verhältnismäßigere Regeln geschaffen werden.
Österreich soll in Brüssel mitziehen
Der Handelsverband plädiert neben der Unterstützung des deutschen Vorstoßes für ein zentrales digitales EU-Registrierungssystem sowie praxistaugliche Bagatellgrenzen für KMU und EPU. Für österreichische Lebensmittelhandwerker wäre eine einheitlichere Lösung vor allem dort eine Erleichterung, wo kleine Onlineumsätze in mehreren EU-Staaten heute mit jeweils eigenen Verfahren verbunden sind.
Redaktioneller Hinweis: Der deutsche Vorstoß ist ein Änderungsvorschlag. Die Entlastungen sind noch nicht beschlossen; derzeit gelten die bestehenden PPWR-Vorgaben weiter.


