Wer am Sonntag kurzfristig Brot, Milch oder andere Lebensmittel benötigt, soll in vielen ländlichen Regionen Vorarlbergs künftig unkomplizierter einkaufen können. Die Vorarlberger Landesregierung verabschiedet am 30. Juni eine neue Verordnung, mit der die Öffnungszeiten kleiner Lebensmittelgeschäfte an Sonn- und Feiertagen erheblich ausgedehnt werden.

Künftig dürfen Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 Quadratmetern in insgesamt 65 definierten Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen zwischen 7 und 18 Uhr offen halten. Bisher waren an vielen Orten lediglich zwei Verkaufsstunden zwischen 7 und 12 Uhr gestattet.

Mehr Spielraum für kleine Nahversorger

Laut Landeshauptmann Markus Wallner soll die Neuregelung vor allem die Versorgungssituation in ländlichen Regionen absichern. Die ausgeweiteten Öffnungszeiten verschaffen kleinen Betrieben mehr wirtschaftlichen Handlungsspielraum und erleichtern der Bevölkerung zugleich den Zugang zu Lebensmitteln auch an Sonn- und Feiertagen.

Wirtschaftslandesrat Marco Tittler wertet dies als wichtigen Schritt zur dauerhaften Sicherung der Nahversorgung. Höhere Umsätze an Wochenenden könnten dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit kleiner Lebensmittelgeschäfte nachhaltig zu verbessern.

Drei Voraussetzungen für die erweiterten Öffnungszeiten

Von der neuen Regelung können ausschließlich Betriebe profitieren, die klar definierte Kriterien erfüllen. Das Geschäft muss überwiegend Lebensmittel anbieten, die Verkaufsfläche darf 400 Quadratmeter nicht überschreiten, und an Sonn- und Feiertagen darf ausschließlich die Inhaberin oder der Inhaber persönlich tätig sein. Der Einsatz von Beschäftigten ist nicht erlaubt, damit die Sonn- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt bleibt.

Fokus auf Gemeinden mit eingeschränkter Versorgungslage

Die Verordnung richtet sich gezielt an Gemeinden, in denen höchstens ein Lebensmittel-Vollsortimenter vorhanden ist, sowie an Gemeinden und Ortsteile, deren Nahversorger vom Land Vorarlberg gefördert wird. Für alle übrigen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung unverändert in Kraft.

Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten langfristig zu erhalten und die Attraktivität kleiner Gemeinden zu stärken. Wallner zufolge kann ein wirtschaftlich erfolgreicher Nahversorger wesentlich zur Lebensqualität im ländlichen Raum beitragen.

Diese Gemeinden profitieren

Die neue Regelung gilt unter anderem für Andelsbuch, Bartholomäberg, Bildstein, Bizau, Blons, Brand, Buch, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Doren, Düns, Dünserberg, Eichenberg, Fontanella, Fraxern, Gaißau, Göfis, Hohenweiler, Innerbraz, Kennelbach, Klaus, Klösterle, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Laterns, Lingenau, Lorüns, Ludesch, Meiningen, Mellau, Möggers, Nüziders, Raggal, Reuthe, Riefensberg, Röns, Röthis, Satteins, Schlins, Schnepfau, Schnifis, Schoppernau, Schröcken, Sibratsgfäll, Silbertal, Sonntag, St. Anton im Montafon, St. Gerold, Stallehr, Sulz, Sulzberg, Thüringen, Thüringerberg, Tschagguns, Übersaxen, Vandans, Viktorsberg und Warth.

Darüber hinaus profitieren einzelne Ortsteile von Dornbirn (Watzenegg und Mühlebach), Egg (Großdorf), Gaschurn (Partenen), St. Gallenkirch (Gargellen) sowie Zwischenwasser (Dafins und Batschuns).