Mit 14. Juni treten in Österreich neue Vorschriften für Marmelade und Honig in Kraft. Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Frühstücksrichtlinie bringt nicht nur Änderungen bei Produktbezeichnungen, sondern auch strengere Qualitäts- und Kennzeichnungsvorgaben.
Marmelade künftig wieder für alle Fruchtaufstriche
Jahrzehntelang sorgte die europäische Lebensmittelgesetzgebung für Verwirrung bei Konsumenten und Produzenten. Während im allgemeinen Sprachgebrauch nahezu jeder Fruchtaufstrich als Marmelade bezeichnet wird, war dieser Begriff im EU-Recht bislang Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Erzeugnisse aus Erdbeeren, Marillen oder anderen Früchten mussten offiziell als Konfitüre vermarktet werden.
Mit den neuen Regelungen wird diese Unterscheidung nun aufgehoben. Künftig kann die Bezeichnung Marmelade wieder unabhängig von der verwendeten Fruchtart eingesetzt werden. Damit wird die Kennzeichnung stärker an die tatsächlichen Sprachgewohnheiten der Verbraucher angepasst.
Mehr Frucht, weniger Zucker
Neben den Namensregelungen werden auch die Qualitätsanforderungen verschärft. Der vorgeschriebene Mindestanteil an Früchten steigt deutlich an. Für klassische Marmeladen sind künftig mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm Produkt erforderlich. Bei Produkten der Kategorie „Extra“ liegt der Mindestwert bei 500 Gramm.
Die Anpassung soll dazu beitragen, den Fruchtanteil zu erhöhen und den Zuckeranteil in den Rezepturen langfristig zu reduzieren. Hersteller müssen ihre Rezepturen daher teilweise an die neuen Vorgaben anpassen.
Ein langjähriger Streit endet
Die bisherige Sonderstellung der Zitrusmarmelade geht auf europäische Regelungen aus den späten 1970er-Jahren zurück. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Österreich, blieb der Begriff Marmelade jedoch weiterhin fest im alltäglichen Sprachgebrauch verankert. Bereits seit Jahren wurde daher eine Vereinfachung der Vorschriften gefordert.
Zwar gab es für regional vermarktete Produkte bereits Ausnahmen, für den überregionalen Handel galten die strengeren Bezeichnungsvorschriften jedoch weiterhin. Mit der aktuellen Reform wird diese Unterscheidung nun beendet.
Neue Transparenz bei Honig
Auch für Honigproduzenten und Abfüller bringt die Richtlinie Änderungen. Bei Honigmischungen müssen künftig sämtliche Herkunftsländer sowie deren jeweilige Anteile auf dem Etikett ausgewiesen werden.
Bislang reichte die Angabe, ob der Honig aus EU-Ländern oder aus Nicht-EU-Staaten stammt. Die neuen Vorgaben sollen den Konsumenten eine bessere Nachvollziehbarkeit der Herkunft ermöglichen und für mehr Transparenz im Regal sorgen.
