Ab 1. Juli 2026 gilt in der EU ein verschärfter Grenzwert für den gefährlichen Keim Listeria monocytogenes. Verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von Listerien ermöglichen – wie es etwa bei nicht durchgebackenen Konditorprodukten der Fall sein kann –, dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit keine nachweisbaren Keime mehr enthalten. Bisher galt dieser Grenzwert nur bis zur Auslieferung des Lebensmittels durch den Hersteller bzw. dessen unmittelbare Kontrolle.
Der österreichische Lebensmittelcodex hat dazu eine neue Empfehlung zum betrieblichen Listerien-Management veröffentlicht, um die Betriebe zu unterstützen. Sie umfasst sowohl Informationen zu den verpflichtenden Analysen als auch Hintergrundinformationen zu den Risiken, Gefahrenquellen, Vermeidungsstrategien und mehr.
Um kleinere Betriebe bei der Umsetzung ihrer Pflichten und der Anwendung der Empfehlung zu unterstützen, wurde zusätzlich ein kürzeres Merkblatt erarbeitet. Darin finden sich die grundsätzlichen Pflichten in Bezug auf Beprobung und Maßnahmen im Krisenfall.
Auch hier sind jedoch die weiteren Informationen der Empfehlung zu beachten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei sensiblen Produkten regelmäßige Produktuntersuchungen sowie Umfeldproben verpflichtend sind, und das unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Vorschriften gelten für Ein-Personen-Unternehmen genauso wie für Großbetriebe. Ich empfehle daher, das Eigenkontrollsystem in Bezug auf Listerien – und im Zuge dessen das gesamte betriebliche Hygienemanagement – zu überprüfen und wo nötig zu aktualisieren.
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