Lieferkette neu geregelt
Die Europäische Union hat das umstrittene Lieferkettengesetz in zentralen Punkten entschärft. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und insbesondere kleine und mittlere Betriebe zu entlasten. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung, unnötigen bürokratischen Aufwand für unsere Unternehmen zu reduzieren“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich.
Höhere Schwellenwerte für Berichtspflichten
Konkret steigen die Grenzwerte für berichtspflichtige Unternehmen deutlich an. Künftig fallen nur noch Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro unter die entsprechenden Vorgaben. Zusätzlich werden die Informationspflichten angepasst. Der freiwillige Berichtsstandard gilt künftig als Obergrenze für jene Daten, die von vorgelagerten kleinen und mittleren Unternehmen abgefragt werden dürfen.
Sorgfaltspflichten nur für sehr große Unternehmen
Auch bei den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette wurden die Schwellen angehoben. Diese greifen künftig erst ab 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. Für KMU bedeutet das, dass sie nur noch bei zwingendem Bedarf mit zusätzlichen Datenanfragen konfrontiert werden dürfen. „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren“, betont Trefelik.
Kritik an Einfluss großer Konzerne
Kritik an der Abschwächung des Gesetzes kam unter anderem von Arbeitnehmervertretungen. Seitens Arbeiterkammer und ÖGB wurde kolportiert, dass elf große Konzerne, darunter neun US-Unternehmen, als Allianz unter dem Namen „Competitiveness Roundtable“ koordiniert gegen das Lieferkettengesetz lobbyiert hätten. Die Diskussion um Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Verantwortung bleibt damit weiterhin politisch umstritten.




