EU einigt sich auf neue Regeln für Nachhaltigkeitsberichte und Sorgfaltspflichten
Die EU hat sich auf eine grundlegende Anpassung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten geeinigt. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten bringt deutlich höhere Schwellenwerte und soll Unternehmen spürbar entlasten. Die Reform ist Teil des Omnibus-I-Pakets, das die Europäische Kommission Anfang 2025 angesetzt hat.
Berichtspflichten nur für große Unternehmensgruppen
Künftig müssen nur noch Unternehmen Rechenschaft über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen ablegen, die mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Für Unternehmen aus Drittstaaten gilt der gleiche Umsatzschwellenwert, sofern dieser innerhalb der EU erwirtschaftet wird.
Der Kompromiss sieht außerdem vor, dass die Berichterstattung stärker auf quantifizierbare Angaben ausgerichtet wird. Branchenspezifische Standards werden freiwillig. Wichtig für den Großteil der kleinen und mittleren Betriebe: Firmen unterhalb der 1.000-Mitarbeiter-Grenze können es künftig ablehnen, zusätzliche Informationen bereitzustellen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen. Damit sollen unverhältnismäßige Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette verhindert werden.
Die EU-Kommission plant zudem ein zentrales digitales Portal, das Vorlagen und Hinweise zu europäischen und nationalen Berichtspflichten bereitstellen soll.
Sorgfaltspflicht auf sehr große Unternehmen begrenzt
Auch bei den Sorgfaltspflichten werden die Regeln gestrafft. Nur noch Unternehmensgruppen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro sind künftig verpflichtet, Risiken und mögliche negative Auswirkungen entlang ihrer Geschäftstätigkeit systematisch zu prüfen. Diese Vorgabe gilt ebenso für Nicht-EU-Konzerne, sofern sie diese Umsatzschwelle im Binnenmarkt erreichen.
Unternehmen sollen dabei nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen und dürfen keine überflüssigen Informationsanforderungen an kleinere Betriebe richten, die nicht unter die neuen Regeln fallen. Die bisher vorgesehene Pflicht zur Erstellung eines Transformationsplans in Richtung Paris-Klimaabkommen entfällt. Bei Verstößen sind Sanktionen weiterhin auf nationaler Ebene vorgesehen; sie können bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission wollen dafür gemeinsame Orientierungshilfen vorlegen.
Bewertung des Parlaments
Der Berichterstatter im Europäischen Parlament, Jörgen Warborn (EPP, Schweden), sprach von einem ausgewogenen Ergebnis. Die neuen Vorgaben würden europaweit Kosten senken und gleichzeitig für mehr Klarheit bei den Pflichten sorgen.
Wie es weitergeht
Der Rechtsausschuss des Parlaments will am 11. Dezember 2025 über die Einigung abstimmen. Die Plenarabstimmung ist für die Dezember-Sitzung in Straßburg vorgesehen. Am 9. Dezember um 10:30 Uhr findet eine Pressekonferenz statt, die live übertragen wird.
Die Reform ist eine Reaktion auf Verzögerungen bei der Umsetzung früherer Berichtspflichten und soll vor allem bürokratische Hürden abbauen. Das Paket wurde von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 als Teil ihrer Vereinfachungsagenda („Omnibus I“) vorgestellt.