Ab Mitte Juli 2028 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken gezüchtet wurden. Für Österreich ist das besonders relevant: Das Land verfügt über einen stark entwickelten Markt für biologische und gentechnikfrei produzierte Lebensmittel. Wie sich die neue EU-Regelung auf Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, Kontrolle und bestehende Produktionsketten auswirken könnte, wird nun wissenschaftlich untersucht.

Die Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finanzieren dazu das Forschungsprojekt „NGT-AT: Neue genomische Techniken (NGT) in Agrar- & Lebensmittelwirtschaft: Bedeutung der EU-NGT-Verordnung für Österreich“.

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) untersuchen bis Ende 2027 die möglichen agronomischen, betriebswirtschaftlichen und institutionellen Auswirkungen.

Neue Regeln ab 2028

Im Mittelpunkt stehen sogenannte NGT-1-Pflanzen. Nach einer behördlichen Prüfung und der Bestätigung ihres Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 werden sie nach der neuen EU-Verordnung rechtlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt.

Nach den Kriterien der Verordnung könnten die entsprechenden genetischen Veränderungen auch natürlich auftreten oder durch konventionelle Züchtung entstehen.

Die im Juni 2026 veröffentlichte EU-NGT-Verordnung soll ab Mitte Juli 2028 angewendet werden. Damit könnten entsprechende NGT-1-Pflanzen künftig auch in Österreich angebaut und auf den Markt gebracht werden.

Gentechnikfreie Produktion im Fokus

Für Österreich stellt sich insbesondere die Frage, wie biologische und gentechnikfreie Produktionsweisen künftig abgesichert werden können. Damit verbunden ist die organisatorische Trennung unterschiedlicher Produktions-, Transport- und Vermarktungsketten.

Gleichzeitig untersucht das Forschungsprojekt mögliche Vorteile der neuen Züchtungsmethoden. Dazu zählen etwa eine höhere Widerstandskraft gegen Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, veränderte Inhaltsstoffe sowie eine gezieltere oder beschleunigte Entwicklung trockenheitstoleranter Sorten.

Mehr als 30 Fachleute aus Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, GVO-Analytik, Agrarökonomie und Kontrolle arbeiten an der Studie.

„Im Zentrum des Forschungsprojektes steht die Frage, wie sich die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung auf landwirtschaftliche Betriebe, vor- und nachgelagerte Sektoren sowie die Kontrolle auswirken könnte“, erklärt Projektleiterin Alexandra Ribarits von der AGES.

Koexistenz wird zum Schlüsselthema

Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Betriebe mit unterschiedlichen Produktionssystemen künftig nebeneinander wirtschaften können. Dafür wird untersucht, welche Auswirkungen entstehen, wenn einzelne konventionelle Betriebe NGT-1-Pflanzen einsetzen, während andere darauf verzichten.

Einbezogen werden auch biologisch wirtschaftende Betriebe, die derzeit gentechnikfrei und NGT-frei produzieren.

Neben betrieblichen Kennzahlen analysiert das Projektteam die Lage der bewirtschafteten Flächen und der angrenzenden Fremdflächen auf Schlagebene. Dadurch sollen mögliche Wechselwirkungen zwischen NGT-1- und NGT-freier Produktion möglichst praxisnah erfasst werden.

Im Ackerbau konzentriert sich das Projekt unter anderem auf Kartoffel, Soja, Mais und Weizen im klein strukturierten Weinviertel.

Vom Feld bis zum Lebensmittel

Die Auswirkungen reichen jedoch weit über den Pflanzenbau hinaus. Bei Milchviehbetrieben im Voralpenland untersucht das Projektteam beispielsweise die Verfügbarkeit von NGT-1-freien Futtermitteln und Feldfutter sowie die möglichen Konsequenzen für die weitere Milchproduktion.

Damit werden Fragen relevant, die auch die nachgelagerte Lebensmittelwirtschaft betreffen. Saatgut, Futtermittel, Lagerung, Transport und Vermarktung müssen entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet werden, wenn NGT- und NGT-freie Produktionslinien parallel bestehen sollen.

Dazu werden Stakeholder aus den betroffenen Bereichen in das Forschungsprojekt eingebunden.

Entscheidungsgrundlage für Österreich

Das Ziel der Studie geht über eine reine Bestandsaufnahme hinaus. Bis Ende 2027 sollen praxisnahe Handlungsansätze und Entscheidungsgrundlagen dafür entwickelt werden, wie Österreich regulatorisch und praktisch mit der neuen EU-Verordnung umgehen kann.

Am 31. August 2026 fand dazu eine erste Auftaktveranstaltung mit Stakeholdern statt. Dabei wurden erste Analysen sowie die weiteren Arbeitsschritte vorgestellt.

Für Österreich wird insbesondere entscheidend sein, wie sich die Nutzung neuer genomischer Techniken mit dem etablierten Markt für biologische und gentechnikfreie Lebensmittel vereinbaren lässt. Für Landwirtschaft, Verarbeitung und Lebensmittelhandel dürfte deshalb nicht nur die Züchtung selbst relevant werden, sondern vor allem die Frage, wie Rohstoffe und Warenströme künftig nachvollziehbar getrennt organisiert werden können.