Das Österreichische Lebensmittelbuch wurde um klare Vorgaben für vegane Backwaren erweitert. Mit der Ergänzung von Kapitel B 18 „Backerzeugnisse“ um Punkt 1.10 wird erstmals definiert, welche Anforderungen diese erfüllen müssen.
Was ändert sich?
Klare Zutatenregelung: Vegane Backwaren dürfen nur mit veganen Lebensmitteln, Zusatzstoffen und gegebenenfalls veganen Verarbeitungshilfsstoffen hergestellt werden.
Einheitliche Bezeichnungspflicht: Produkte müssen als „vegan“ gekennzeichnet sein, etwa „veganer Nussstrudel“ oder „Gugelhupf vegan“.
Anpassung an bestehende Standards: Vegane Backwaren sollen hinsichtlich Herstellung, Form und typischen Zutaten den nicht-veganen Varianten entsprechen. Beispielsweise wird ein „veganer Krapfen“ in pflanzlichem Siedefett gebacken und gefüllt – analog zur traditionellen Herstellung, jedoch ohne tierische Produkte.
Mit diesen Neuerungen schafft die Codexkommission mehr Klarheit für Konsumenten und Produzenten. Die Regelungen erleichtern Betrieben die Kennzeichnung und geben Verbraucher:innen Sicherheit über die Zusammensetzung veganer Backwaren.
Hier finden Sie das Österreichische Lebensmittelbuch (IV. Auflage Kapitel / B 18 / Backerzeugnisse) zum Download