
Fluorierte Treibhausgase – kurz F-Gase – sind in vielen Bäckereien und Konditoreien seit Jahrzehnten im Einsatz. Ob bei der Lagerung temperaturempfindlicher Zutaten, in Tiefkühlschränken oder bei der Schockkühlung von Teigen und Füllungen: Ohne verlässliche Kältetechnik läuft in der Produktion wenig. Doch mit der im März 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2024/573 wird deutlich: Die Branche steht vor einem grundlegenden Umbruch.
Weg von den klimaschädlichen Kältemitteln
F-Gase wie R-134a oder R-404A weisen ein Vielfaches des Treibhauspotenzials von CO2 auf – ein Umstand, den die EU nicht länger hinnehmen will. Die EU-Verordnung sieht daher eine schrittweise Reduktion und Verwendungseinschränkung dieser Stoffe vor. Seit Jänner 2025 dürfen nun neue Kühlgeräte mit einem GWP (Global Warming Potential) über 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft viele in der Branche gängige Geräte – von der Kühlvitrine bis zum Tiefkühlhaus.
Auch bestehende Anlagen geraten unter Druck: Für Kältemittel mit einem GWP über 2.500 gelten künftig strenge Beschränkungen bei Wartung und Nachfüllung. Mit 2025 ist die Nachfüllung nur noch mit recyceltem oder aufbereitetem Kältemittel erlaubt – und ab 2030 ganz verboten. Die Zeit für Übergangslösungen läuft also recht bald ab.
Technologiewechsel wird unausweichlich
Zugleich sieht die EU ein sogenanntes Phase-down-Modell vor. Bis 2030 wird die Gesamtmenge an zulässigen HFKW in Europa auf nur noch 21 Prozent des Ausgangsniveaus von 2015 reduziert. Diese Quotenregelung sorgt nicht nur für Knappheit, sondern treibt auch die Preise – ein zusätzlicher Anreiz, jetzt zu handeln.
Die Alternativen stehen bereit: Natürliche Kältemittel wie CO2 (R-744), Propan (R-290) oder Ammoniak (R-717) weisen ein extrem niedriges GWP auf und gelten als zukunftssicher. Auch synthetische Ersatzstoffe mit niedrigerem GWP sind am Markt, wenngleich nicht alle für kleinere Betriebe praktikabel sind. Wichtig ist: Neuinvestitionen sollten ab sofort ausschließlich mit zukunftsfähiger Technik geplant werden.
Pflichten für Betreiber
Die neue Rechtslage bringt nicht nur technische, sondern auch organisatorische Konsequenzen. Betreiber von Kälteanlagen müssen sich künftig in einem zentraleuropäischen F-Gas-Portal registrieren, regelmäßige Leckagekontrollen durchführen lassen und sämtliche Wartungsarbeiten dokumentieren. Zudem ist die Rückgewinnung des Kältemittels bei der Stilllegung von Anlagen verpflichtend.
Für Bäcker und Konditoren bedeutet das: Nicht nur die Technik muss modernisiert werden – auch die Betriebsführung wird komplexer. Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen mit F-Gasen arbeiten, weshalb bestehende Wartungsverträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.
Der Umstieg auf klimaschonende Kältemittel ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern gesetzlich verordnet – mit klaren Fristen. Wer jetzt investiert, sichert nicht nur die Betriebssicherheit, sondern verschafft sich einen Vorsprung bei Energieeffizienz, Klimaschutz und Kundenvertrauen.
Auch wenn der bürokratische Aufwand (abermals) zunimmt, lässt sich festhalten: Kältemanagement wird zur strategischen Aufgabe im Lebensmittelhandwerk – und die neue Verordnung ist dabei weit mehr als ein technisches Detail.
Hier die Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase: