Neue Fassung offiziell veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der geänderten EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der Europäischen Union ist klar: Der Start der verpflichtenden Anwendung wird verschoben und zugleich praxisnäher ausgestaltet. Ziel der Verordnung bleibt es, Produkte aus entwaldungsfreien Lieferketten sicherzustellen – insbesondere bei sensiblen Rohstoffen aus Drittstaaten.
Für das Bäcker- und Konditorengewerbe betrifft die EUDR vor allem Kakao (Schokolade, Kuvertüren, Kakaopulver), Kaffee sowie in einzelnen Fällen Palmöl, Soja-Derivate und bestimmte Verpackungsmaterialien.

Spätere Fristen schaffen Luft

Die wichtigsten neuen Stichtage:

  • Mittel- und Großunternehmen (Erst-Marktteilnehmer wie Importeure sowie nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler): 30. Dezember 2026
  • Klein- und Kleinstunternehmen (nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler – dazu zählen die meisten Bäckereien und Konditoreien): 30. Dezember 2026
  • Klein- und Kleinstunternehmen als Erst-Marktteilnehmer (z. B. Direktimporteure aus Drittstaaten): 30. Juni 2027

Gerade für handwerkliche Betriebe bedeutet diese Verschiebung mehr Zeit zur Vorbereitung und zur Klärung interner Abläufe.

Keine neuen Pflichten für klassische Handwerksbetriebe

Eine zentrale Entlastung betrifft nachgelagerte Marktteilnehmer – also Betriebe, die Rohstoffe oder Produkte einkaufen und weiterverarbeiten, aber nicht selbst importieren.

Für sie gilt laut neuer Fassung:

  • Keine Pflicht zur Erstellung eigener Sorgfaltserklärungen
  • Keine Pflicht zur aktiven Weitergabe von Referenznummern
  • Keine Verantwortung für die EUDR-Konformität der eingesetzten Rohstoffe

Lediglich der direkte Abnehmer nach dem Erst-Marktteilnehmer erhält eine Referenznummer und muss diese für eventuelle Kontrollen aufbewahren. Eine aktive Prüfpflicht der Lieferkette besteht nach aktueller Auslegung nicht.

Kakao und Kaffee bleiben sensible Rohstoffe

Auch wenn Bäckereien und Konditoreien selbst meist nicht Erst-Marktteilnehmer sind, bleibt die EUDR indirekt relevant. Besonders Schokolade und kakaohaltige Produkte stehen im Fokus der Verordnung, da Kakao überwiegend aus Regionen mit erhöhtem Entwaldungsrisiko stammt.

Für die Betriebe bedeutet das vor allem: Die Verantwortung liegt künftig stärker bei Importeuren, Herstellern und Vorlieferanten, nicht beim handwerklichen Endanwender. Dennoch wird die transparente Dokumentation entlang der Lieferkette an Bedeutung gewinnen.

Nationale Umsetzung noch offen

Bis 30. April 2026 will die EU-Kommission weitere Vereinfachungen prüfen und ein aktualisiertes FAQ-Dokument veröffentlichen. Das nationale Durchführungsgesetz, das Zuständigkeiten, Kontrollen und mögliche Sanktionen regelt, wird in Österreich bis spätestens Ende 2026 erwartet.

Anka Lorencz weist darauf hin, dass trotz der Erleichterungen weiterhin genauer Beobachtungsbedarf besteht:
„Bis zur jetzigen Entwicklung war es ein weiter Weg der Bemühungen in der Interessensvertretung – national, europäisch sowie international. Wir freuen uns, dass die neue Fassung im Vergleich zur ursprünglichen Version deutlich praktikabler ist. Dennoch bleibt die Umsetzung für viele Unternehmen eine Herausforderung, und es besteht weiterhin Bedarf an rechtssicheren und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen. Auch die Umsetzung des nationalen Durchführungsgesetz wird von uns kritisch verfolgt.“

Entlastung für das Handwerk – Verantwortung bleibt upstream

Für Bäckereien und Konditoreien bringt die neue Fassung der EU-Entwaldungsverordnung vor allem eines: Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Die Hauptverantwortung liegt künftig klar bei Importeuren und Erstinverkehrbringern von Kakao, Kaffee und anderen sensiblen Rohstoffen. Dennoch lohnt es sich für Betriebe, das Thema im Blick zu behalten – insbesondere bei der Auswahl ihrer Lieferanten.