Lohnerhöhungen im Bäckergewerbe – ein Balanceakt
Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker und der Gewerkschaft PRO-GE abgeschlossene Kollektivvertrag gilt ab 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026. Herzstück ist die durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,77 Prozent, die für alle Arbeiter:innen österreichweit gültig ist.
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Mindestlöhne steigen in allen Verwendungsgruppen, etwa auf 1.957,33 Euro für Arbeiter:innen nach der Lehrzeit während der gesetzlichen Behaltepflicht.
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Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 2,90 Prozent – ein Signal für mehr Attraktivität des Berufs. Ein Lehrling im 1. Jahr erhält künftig 668,85 Euro, im 3. Lehrjahr 1.203,93 Euro.
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Zulagen wie Kost- und Quartiersätze, Erschwerniszulagen und Taggelder wurden ebenfalls angepasst.
Bemerkenswert: Bereits im ersten Verhandlungsdurchgang konnte eine Einigung erzielt werden. Laut PRO-GE wurde die Inflation zu 100 Prozent abgegolten.
Chancen für Arbeitnehmer:innen
Für die Beschäftigten bedeutet der Abschluss eine spürbare Entlastung. Die Lohnsteigerungen sollen die Kaufkraft in einer Phase hoher Lebenshaltungskosten sichern. Auch für Lehrlinge ist der Abschluss ein wichtiges Signal: Höhere Einkommen könnten helfen, Nachwuchs zu gewinnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
In einem fordernden Handwerk mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist die Attraktivität des Berufs entscheidend, um langfristig Fachkräfte zu halten.
Herausforderungen für Betriebe
Auf Arbeitgeberseite sorgen die höheren Personalkosten für Druck. In den letzten drei Jahren summierten sich die Lohnerhöhungen im Bäckergewerbe auf 21 Prozent. Viele Betriebe kämpfen gleichzeitig mit steigenden Energiepreisen, teureren Rohstoffen und einer nachlassenden Konsumlaune.
Besonders kleine Bäckereien könnten gezwungen sein, die Mehrkosten über Preiserhöhungen weiterzugeben. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen sozialer Absicherung und Wettbewerbsfähigkeit.
Wirtschaftlicher Kontext: Inflation bleibt Thema
Im Juli 2025 lag die Inflation in Österreich bei 3,6 Prozent – über dem Durchschnitt des Euroraums. Haupttreiber waren Gastronomie, Energie und Nahrungsmittel – allesamt Bereiche, die das Bäckerhandwerk direkt betreffen.
ÖNB und WIFO erwarten für 2025 einen Rückgang auf 2,7 bzw. 2,5 Prozent, dennoch bleibt Österreichs Inflationsniveau über dem EZB-Ziel von 2 Prozent. Der aktuelle KV-Abschluss könnte diese Entwicklung verstärken.
Kompromiss zwischen Entlastung und Belastung
Die neue Lohnordnung für Bäcker ab Oktober 2025 bringt mehr Geld für die Beschäftigten und ein wichtiges Signal für den Nachwuchs. Gleichzeitig sind die Betriebe gefordert, die steigenden Lohnkosten in einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld zu bewältigen.
Ob dieser Balanceakt zwischen Kaufkraftsicherung und Wettbewerbsfähigkeit gelingt, wird entscheidend für die Zukunft der Branche – und für den Wirtschaftsstandort Österreich – sein.
| Verwendungsgruppe / Funktion | Monatslohn (EUR) | Stundenlohn (1/167) | Kost (wöchentl. Abzug) | Quartier (wöchentl. Abzug) | Zus. (wöchentl. Abzug) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Mischer/in, Ofenarbeiter/in | 2.730,43 | 16,35 | 163,78 | 24,43 | 188,21 |
| 2. Vizemischer/in, Tafelarbeiter/in | 2.485,76 | 14,88 | 152,58 | 24,43 | 177,01 |
| 3. Qualifizierte/r Arbeiter/in | 2.239,78 | 13,41 | 129,85 | 22,60 | 152,45 |
| 4. Arbeiter/in nach Lehrzeit (gesetzliche Behaltepflicht) | 1.957,33 | 11,72 | 100,16 | 21,31 | 121,47 |
| 5. Sonstige Arbeitnehmer/innen in der Produktion | 1.963,04 | 11,75 | 118,94 | 21,05 | 139,99 |
| 6. Ladner/in nach dem 1. Dienstjahr | 2.013,76 | 12,06 | 120,11 | 21,20 | 141,31 |
| 7. Ladner/in im 1. Dienstjahr | 1.957,44 | 11,72 | 117,95 | 20,35 | 138,30 |
| 8. Sonstige Arbeitnehmer/innen außerhalb der Produktion | 1.958,43 | 11,73 | 120,40 | 20,92 | 141,32 |
| 9. Kraftfahrer/in | 2.479,25 | 14,85 | 152,58 | 24,43 | 177,01 |
| 10. Brot- und Gebäckausführer/in | 2.239,78 | 13,41 | 129,85 | 22,60 | 152,45 |
Geltungsbereich: Österreichweit · Gültigkeit: 1.10.2025–30.9.2026 · Teiler gem. Rahmen-KV: 167
| Lehrjahr | Monat (EUR) | Stundenlohn (1/167) | Nachtzuschlag je Stunde |
|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 668,85 | 4,01 | 2,01 |
| 2. Lehrjahr | 848,93 | 5,08 | 2,54 |
| 3. Lehrjahr | 1.203,93 | 7,21 | 3,61 |
| 4. Lehrjahr (Doppellehre im selben Betrieb Bäcker/Konditor) | 1.317,12 | 7,89 | 3,95 |
Wöchentliche Abzüge für Kost & Quartier (Lehrlinge): 1. Lehrjahr 42,52 € · 2. Lehrjahr 54,71 € · 3. Lehrjahr 78,94 € · 4. Lehrjahr 81,01 €
| Zulage / Regel | Betrag / Hinweis |
|---|---|
| Erschwerniszulage (Beschickung/Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen > 2½ Std. pro Arbeitstag) | Wöchentlich 32,10 € | täglich 5,57 € |
| Taggeld (Kraftfahrer/innen; Abwesenheit ≥ 5 Std.; Fahrzeuge, Führerscheinklasse C erforderlich) | 15,40 € je Tag |
| Begünstigungsklausel | Veränderungen der Lohntafel dürfen bestehende Lohnvereinbarungen nicht verschlechtern. |




