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Mangelberufe 2026: Bäcker- und Zuckerbäcker-Handwerk erneut betroffen

Für das Bäcker- und Zuckerbäcker-Handwerk bleibt der Fachkräftemangel auch 2026 ein zentrales Thema. In mehreren Bundesländern werden diese Berufe weiterhin als Mangelberufe geführt – mit direkten Auswirkungen auf Personalplanung und Rekrutierung in den Betrieben.

Mit dem Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 liegt die geplante Liste der Mangelberufe für das kommende Jahr in Begutachtung. Für das Bäcker- und Zuckerbäcker-Handwerk bestätigt sich dabei ein bekanntes Bild: In mehreren Bundesländern gelten diese Berufe weiterhin als Mangelberufe. Betriebe erhalten damit erneut die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beschäftigen. Die Begutachtung läuft noch bis 15. Dezember.

Anhaltender Fachkräftemangel im backenden Handwerk

Die Grundlage der Fachkräfteverordnung bildet § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Demnach können Berufe als Mangelberufe ausgewiesen werden, wenn der Arbeitskräftebedarf längerfristig nicht aus dem im Inland verfügbaren Potenzial gedeckt werden kann. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Stellenandrangsziffer: Pro offener Stelle dürfen höchstens 1,5 beim AMS vorgemerkte Arbeitsuchende vorhanden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei erhöhter Ausbildungsaktivität oder überdurchschnittlicher Lohnentwicklung – können auch Berufe mit einer Stellenandrangsziffer bis 1,8 berücksichtigt werden.

Fachkräfteverordnung 2026, Begutachtung

Für das Jahr 2026 umfasst der Entwurf sowohl eine bundesweite Liste von Mangelberufen als auch zusätzliche, auf einzelne Bundesländer beschränkte Berufsgruppen. Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten und bis Jahresende gelten.

Bäcker:innen und Zuckerbäcker:innen in mehreren Bundesländern auf der Liste

Für das backende Handwerk ist der Blick in die Detailauflistung entscheidend. Bäcker:innen werden im Entwurf für 2026 in mehreren Bundesländern erneut als Mangelberuf geführt, darunter Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol. Auch Zuckerbäcker:innen finden sich in der Liste – unter anderem in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol

Damit bestätigt sich der strukturelle Fachkräftemangel in den klassischen Handwerksberufen der Branche, insbesondere in Betrieben mit Nacht- und Wochenendarbeit sowie in spezialisierten Konditoreien. Für Betriebe in den genannten Bundesländern eröffnet sich damit weiterhin die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen, sofern diese eine abgeschlossene, mit einem österreichischen Lehrabschluss vergleichbare Berufsausbildung nachweisen können.

Zulassung an Qualifikation und Entlohnung gebunden

Die Aufnahme von Fachkräften erfolgt über das bewährte Punkte-System der Rot-Weiß-Rot-Karte. Bewertet werden Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter. Zusätzlich ist ein der Ausbildung und Einstufung entsprechendes Entgelt verpflichtend. Liegt das im Betrieb übliche Entgelt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn, muss dieses auch der neu aufgenommenen Fachkraft gewährt werden

Eine formale Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung ist – mit Ausnahme reglementierter Berufe – nicht erforderlich, sie muss jedoch einem inländischen Lehrabschluss vergleichbar sein. Für viele Betriebe im Bäcker- und Konditorenhandwerk stellt dies eine zentrale Erleichterung dar.

Familiennachzug und Planungssicherheit

Ein weiterer Aspekt der Fachkräfteverordnung betrifft den Familiennachzug: Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen sowie minderjährige Kinder erhalten von Beginn an eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang. Ziel ist es, Österreich für qualifizierte Fachkräfte langfristig attraktiver zu machen und Abwanderung zu vermeiden.
Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten und mit Ende des Jahres außer Kraft treten. Anträge, die noch im Jahr 2026 gestellt werden, sind nach dieser Regelung zu prüfen.

Begutachtungsfrist läuft

Der Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 befindet sich derzeit in Begutachtung. Stellungnahmen können noch bis 15. Dezember eingebracht werden. Für das Bäcker- und Zuckerbäcker-Handwerk bleibt die Mangelberufsliste damit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument – sie ersetzt jedoch nicht die langfristigen Herausforderungen rund um Ausbildung, Arbeitszeiten, Betriebsnachfolge und Attraktivierung der handwerklichen Berufe.

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