Ab 1. Juli soll eine Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel Entlastung für die Konsumenten bringen. Doch in der Praxis sorgt die Regelung für Unsicherheit und vor allem für zusätzlichen Aufwand für die Betriebe. Wir haben bei Anka Lorencz, Bundesinnungsgeschäftsführerin der Lebensmittelgewerbe der WK Österreich, nachgefragt, wo die Probleme liegen.
ÖBKZ: Wie stellt sich die Mehrwertsteuersenkung aus Ihrer Sicht dar?
Anka Lorencz: „Die Maßnahme ist gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Sie schafft mehr Bürokratie als Entlastung und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was das Lebensmittelhandwerk braucht, sind durchdachte, praktikable Lösungen – keine Schnellschüsse.“
ÖBKZ: Wo liegen die Probleme?
Anka Lorencz: „Was als ‚5 Prozent‘ verkauft wird, sind in Wahrheit 4,9 Prozent. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern EU-rechtlich bedingt. Österreich darf ohne Sondergenehmigung keinen dritten ermäßigten Steuersatz mit exakt fünf Prozent einführen, daher musste der Satz unter dieser Grenze liegen. Dieses Komma hat allerdings massive praktische Konsequenzen.“
ÖBKZ: Welche Konsequenzen sind das konkret?
Anka Lorencz: „Viele Kassensysteme – vor allem ältere, wie sie im Handwerk weit verbreitet sind – können keine Dezimalstellen verarbeiten. Das bedeutet: aufwendige Softwareanpassungen oder im schlimmsten Fall neue Kassensysteme. Das verursacht Kosten, Zeitaufwand und zusätzliche Bürokratie. Und all das muss nicht nur umgesetzt, sondern auch kontrolliert werden – fiskalrechtlich ist das ein enormer Mehraufwand.“
ÖBKZ: Auch die Liste der begünstigten Grundnahrungsmittel sorgt für Probleme?
Anka Lorencz: „Ja, auch diese Liste ist nicht unbedingt durchdacht. Besonders deutlich zeigt es sich am Beispiel Mehl. Begünstigt sind ausschließlich Weizenmehl und Weizengrieß. Alle anderen Mehlsorten bleiben beim bisherigen Steuersatz. Das führt zu doppelten Rechnungen und rechtlicher Unsicherheit. Besonders absurd ist die Diskussion um Dinkel: Dinkel ist botanisch gesehen eine Weizenart. Trotzdem ist derzeit unklar, ob er als begünstigt gilt oder nicht. Solche Detailfragen beschäftigen Betriebe, Berater und Finanzverwaltung gleichermaßen.“
ÖBKZ: Ähnliche Unklarheiten gibt es auch bei Milchprodukten.
Anka Lorencz: „Richtig. Milch, Butter und Joghurt sind reduziert, Topfen und sämtliche Käsearten nicht. Das führt zu denselben Problemen wie beim Mehl: unterschiedliche Steuersätze innerhalb einer Produktgruppe, zusätzlicher Aufwand und Unsicherheit in der Abrechnung.“
ÖBKZ: Wie bewerten Sie den Aufwand im Verhältnis zum Nutzen?
Anka Lorencz: „Ob am Ende tatsächlich eine spürbare Entlastung bei den Konsumenten ankommt, ist mehr als fraglich. Wir reden hier ohnehin über wenige Cent pro Produkt. Der Aufwand ist enorm, der Nutzen sehr überschaubar. Selbst die Regierung spricht von rund 80 bis 100 Euro Entlastung pro Person und Jahr. Und dafür setzen sie Betriebe unter massiven administrativen Druck und bürden ihnen unverhältnismäßige Kosten auf. Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis. Rascher, zielgerichteter und für Staat wie Wirtschaft kostengünstiger wäre eine Beihilfe in dieser Höhe für bedürftige Bürger:innen gewesen.“
ÖBKZ: Wie reagiert die Innung?
Anka Lorencz: „Es wurden bereits zahlreiche Gespräche geführt – bis hinein in die Ministerbüros. Und es werden weitere folgen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es darum gehen, Klarheit zu schaffen, einheitliche Lösungen zu erreichen und – wo möglich – Entschärfungen durchzusetzen. Unser Ziel ist es, den Betrieben zumindest Rechtssicherheit zu geben.“
Autorin: Tanja Braune

