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Josef Schrott über Bürokratie und die EU-Entwaldungsverordnung

Kommentar des Innungsmeisters der österreichischen Bäcker.

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Doch davon ist sie bisher meilenweit entfernt, wie sich etwa am Beispiel der EU-Entwaldungsverordnung festmachen lässt. In harten Verhandlungen ist es im Vorjahr gelungen, die Kommission dazu zu bringen, die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben, um sie für die Unternehmen praktikabel auszugestalten. Ab dem 30. 12. 2025 soll sie für die Mehrheit der betroffenen Unternehmen gelten. Konkret müssen Unternehmen, sofern sie der EU-Entwaldungsverordnung in vollem Umfang unterliegen, künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. 12. 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen rechnen.
Die EU-Kommission hat Ende Mai 2025 eine weltweite Klassifizierung veröffentlicht, welche die Mitgliedstaaten und alle anderen Länder in drei Risikokategorien für Entwaldung einteilt. Österreich und alle anderen EU-Mitgliedstaaten wurden – wie China, die USA und die Ukraine auch – als Länder mit geringem Risiko eingestuft. Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit die Länderklassifizierung mittels Entschließungsantrags abgelehnt. Gefordert wird stattdessen die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder wie etwa Österreich, die ihre Wälder nachhaltig bewirtschaften, über funktionierende Kontrollsysteme verfügen und in denen kein Entwaldungsrisiko besteht. Die Abstimmung im EU-Parlament ist rechtlich nicht bindend, jedoch ein klarer politischer Arbeitsauftrag an die EU-Kommission.
Wir werden gemeinsam mit unseren EU-Kollegen weiterhin Druck machen, um die dringend notwendigen Verhandlungen vor dem Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung zu erzwingen.
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